Post by Jens BergmannPost by Frank KozuschnikPost by Jens BergmannFrag doch einfach bei Deiner Bank nach; die wird Dir das bestätigen.
Von Banken habe ich schon öfter rechtlich falsche Aussagen erhalten.
Dann kann man Dir hier offensichtlich nicht mehr weiterhelfen.
Möglicherweise. Damit müsste ich wohl leben.
Die Bankmitarbeiter, mit denen ich als Otto Normalkunde zu tun habe,
sind nicht optimal darauf vorbereitet, spitzfindige juristische Fragen
zu beantworten. Deshalb erwarte ich von dort kein klares Ergebnis.
Variante 1
Ich: "Wenn ich im Online-Banking die gebuchten Umsätze ansehe, habe
ich damit schon einen rechtlich verbindlichen Kontoauszug?"
Bank: "Nein, für Kontoauszüge gibt es ja einen extra Menüpunkt."
Variante 2
Ich: "Wenn ich einen Umsatz im Online-Banking sehe, kann ich mich dann
darauf verlassen, dass das tatsächlich so gebucht worden ist?"
Bank: "Selbstverständlich."
* * *
Entscheidend ist letztlich nicht, was mir der Bankmitarbeiter erzählt,
sondern was gesetzlich und vertraglich geregelt ist.
Du hattest hier geschrieben, es gebe einen klaren Unterschied zwischen
dem Online-Abruf der Umsätze und dem Online-Abruf eines Kontoauszuges.
Die Informationen unter der Überschrift "Umsätze" seien unverbindlich,
während die - inhaltlich gleiche - Information rechtsverbindlich wird,
wenn man sie unter der Bezeichnung "Kontoauszug" abruft.
Ich konnte diese Unterscheidung in dieser strikten Form nicht
nachvollziehen (und kann es immer noch nicht). Deshalb hatte ich
gefragt, woher dieser Unterschied kommt.
Ein paar äußere Merkmale hattest du dann genannt (Kontoauszugsdesign,
Registrierung mit einer Auszugsnummer). Diese Merkmale sehe ich auch;
aber ein schlüssiges Argument, warum die Umsatzanzeige unverbindlich,
der Abruf als "Kontoauszug" dagegen verbindlich sein soll, konnte ich
darin nicht erkennen.
Es mag durchaus sein, dass die Bank zwar nachvollziehbar dokumentiert,
was ich im Menüpunkt "Kontoauszüge" abrufe, aber hinterher nicht mehr
weiß, wenn ich mir die gleiche Information als "Kontoumsätze" anzeigen
lasse. Und ja, die Bank hat ein Interesse, zu dokumentieren, dass sie
dem Kunden regelmäßig Kontoauszüge zur Verfügung stellt, und sie kann
dazu auch "Zwangsauszüge per Post" mit dem Kunden vereinbaren.
Wenn sie dem Kunden aber im Online-Banking die Buchungen auf seinem
Konto anzeigt, ist das im Prinzip ja auch ein Kontoauszug (selbst wenn
gar nicht "Kontoauszug" draufsteht). In welcher Hinsicht sollte diese
Information unverbindlich sein?
Post by Jens BergmannGlaub einfach, was Du willst......
Eine Glaubensfrage wollte ich eigentlich nicht daraus machen.