Discussion:
Stockdividende
(zu alt für eine Antwort)
Martin Gerdes
2004-04-21 16:00:10 UTC
Permalink
Die Citibank kündigt gerade an, daß sie Stockdividende (Hier: Aegon) nur
noch oberhalb eines gewissen Volumens machen will. Drunter beißt die
niederländische Dividendensteuer von 25%, die ärgerlicherweise nur zum
Teil bei der deutschen Steuer anrechenbar ist (15%-Punkte sind
anrechenbar; 10% sind _wech_).

Nur der Information halber:
Welche Depotbank macht Stockdividende (und was kostet das)?

Consors wollte früher mal für einen solchen Geschäftsvorfall 15 Euro
sehen; für mich würde sich eine solche Gebühr (Wobei ich für einen
einzelnen Wert nicht unbedingt ein weiteres Depot aufmachen will).
--
Martin Gerdes
Christian Nassiry
2004-04-26 15:07:08 UTC
Permalink
Post by Martin Gerdes
Welche Depotbank macht Stockdividende (und was
kostet das)?
comdirect führt die Stockdividende volumenunabhängig
durch (Letztes Jahr wurden mir jedenfalls 3 Aegonaktien
gebührenfrei gebucht).

Christian
Bernhard Kohlhaas
2004-05-01 20:04:58 UTC
Permalink
Post by Christian Nassiry
comdirect führt die Stockdividende volumenunabhängig
durch (Letztes Jahr wurden mir jedenfalls 3 Aegonaktien
gebührenfrei gebucht).
Hat die Stockdividende ueberhaupt einen prinzipiellen
Vorteil gegenueber einer Bardividende? Abgesehen davon,
natuerlich, dass das reinvestierte Kapital natuerlich
wieder Divdenden bringt.
Ich wurde bisher von einer Stockdividende immer abgeschreckt,
weil mir die Gebuehren einfach zu hoch waren, z.B. bei HSBC
eine 1.5% Stamp Duty.

Gruss, Bernhard
--
(Please remove all numerical digits from the sender address for
a valid email address. Thanks.)
Martin Gerdes
2004-05-03 16:00:08 UTC
Permalink
Post by Bernhard Kohlhaas
Post by Christian Nassiry
comdirect führt die Stockdividende volumenunabhängig
durch (Letztes Jahr wurden mir jedenfalls 3 Aegonaktien
gebührenfrei gebucht).
Hat die Stockdividende ueberhaupt einen prinzipiellen
Vorteil gegenueber einer Bardividende?
Je nach Land, je nach Doppelbesteuerungsabkommen.
Post by Bernhard Kohlhaas
Abgesehen davon, natuerlich, dass das reinvestierte
Kapital natuerlich wieder Divdenden bringt.
Ich wurde bisher von einer Stockdividende immer abgeschreckt,
weil mir die Gebuehren einfach zu hoch waren, z.B. bei HSBC
eine 1.5% Stamp Duty.
Bei englischen Werten rentiert sich das nicht.

Mir ging es um einen holländischen Wert. Bei dem bekommt man die
Dividende entweder bar unter Abzug von 25% niederländischer
Dividendensteuer oder ungeschmälert als "Bonusaktien". Brutto ist der
Wert der gleiche; netto bekommst Du 100% Aktien, aber nur 75% Geld.

Die steuerliche Bewertung ist die gleiche; im Falle Holland aber kannst
Du nur 15% auf die deutsche Steuer anrechnen lassen, aber nur dann, wenn
Du die Dividende auch versteuern mußt (Deine Kapitalerträge also
insgesamt über dem Freibetrag liegen). Wenn nicht, kannst Du weniger bis
nichts anrechnen lassen, das ist dann verloren. Die Differenz zwischen
25% und 15% ist in jedem Fall verloren.

Im Falle Niederlande rentiert sich Stockdividende recht schnell.

Wenn das Prinzip nicht klargeworden ist, frag nochmal nach, dann
schreibe ich mehr darüber (wird dann allerdings kompliziert und lang;
schließlich sind wir Deutsche Weltmeister im Steuerziselieren).
--
Martin Gerdes
Thomas F. Unke
2004-05-03 16:51:26 UTC
Permalink
Post by Martin Gerdes
Die steuerliche Bewertung ist die gleiche; im Falle Holland aber kannst
Du nur 15% auf die deutsche Steuer anrechnen lassen,
Wo finde ich das? Die gängigen Doppelbesteuerungsabkommen haben solche
Einschränkungen nicht. Fände ich besonders im Falle Holland (EU) sehr
merkwürdig.
Martin Gerdes
2004-05-04 16:00:05 UTC
Permalink
Post by Thomas F. Unke
Post by Martin Gerdes
Die steuerliche Bewertung ist die gleiche; im Falle Holland aber kannst
Du nur 15% auf die deutsche Steuer anrechnen lassen,
Wo finde ich das?
Keine Ahnung. Vielleicht hilft Google?

In http://www.finance.eads.net/steuer04.pdf steht, daß man offenbar die
Möglichkeit hat (ähnlich wie in USA), die niederländische
Dividendensteuer von 25% auf 15% ermäßigt zu bekommen; offenbar ist nur
der ermäßigte Satz auf die deutsche Einkommensteuer anzurechnen.

(Die Beispielrechnung 1 liegt sachlich gravierend daneben; offenbar
hatte der Autor keine Lust, allzutief ins deutsche Steuerrecht
einzusteigen).

Anderer Verweis:
http://www.internationaltax.de/aktuelles8.htm
Post by Thomas F. Unke
Die gängigen Doppelbesteuerungsabkommen haben solche Einschränkungen nicht.
Fände ich besonders im Falle Holland (EU) sehr merkwürdig.
Ich bin kein Steuerkundler und nenne nur das, was auf den mir
zugeschickten Dividendenbescheinigungen steht (und was mir aus nicht
aufgehobenen Zeitschriftenartikeln erinnerlich ist).
--
Martin Gerdes
Ralf Kluever
2004-05-03 17:21:12 UTC
Permalink
Post by Martin Gerdes
Die steuerliche Bewertung ist die gleiche; im Falle Holland aber kannst
Du nur 15% auf die deutsche Steuer anrechnen lassen, aber nur dann, wenn
Du die Dividende auch versteuern mußt (Deine Kapitalerträge also
insgesamt über dem Freibetrag liegen). Wenn nicht, kannst Du weniger bis
nichts anrechnen lassen, das ist dann verloren. Die Differenz zwischen
25% und 15% ist in jedem Fall verloren.
Hallo Martin,

hast du evtl. eine Quelle für die These, dass steuerlich beim Bezug der
Stockdividende der Wert der Bardividende anzusetzen ist? Ich weiss zwar
aus berufenem Mund, dass dem so ist, hätte aber gern die Grundlage hierfür.

Besten Dank im Voraus und viele Grüße,

Ralf
Martin Gerdes
2004-05-04 16:00:04 UTC
Permalink
Post by Ralf Kluever
Post by Martin Gerdes
Die steuerliche Bewertung ist die gleiche; im Falle Holland aber kannst
Du nur 15% auf die deutsche Steuer anrechnen lassen, aber nur dann, wenn
Du die Dividende auch versteuern mußt (Deine Kapitalerträge also
insgesamt über dem Freibetrag liegen). Wenn nicht, kannst Du weniger bis
nichts anrechnen lassen, das ist dann verloren. Die Differenz zwischen
25% und 15% ist in jedem Fall verloren.
hast du evtl. eine Quelle für die These, dass steuerlich beim Bezug der
Stockdividende der Wert der Bardividende anzusetzen ist?
Ist das eine These?
Post by Ralf Kluever
Ich weiss zwar aus berufenem Mund, dass dem so ist, hätte aber gern die
Grundlage hierfür.
Meiner Kenntnis zählt eine Stockdividende mit dem Kurs des
Aussschüttungstages. Das war aber nicht gemeint.

Eine Stockdividende zählt als Dividendeneinkunft; eine Bardividende
zählt als Dividendeneinkunft. Es ist aber rechnerisch wesentlich
einfacher und letztlich für den Anleger finanziell auch günstiger, wenn
keine ausländische Quellensteuer zu berücksichtigen ist.
--
Martin Gerdes
Bernhard Kohlhaas
2004-05-07 05:24:45 UTC
Permalink
Post by Martin Gerdes
Post by Bernhard Kohlhaas
Hat die Stockdividende ueberhaupt einen prinzipiellen
Vorteil gegenueber einer Bardividende?
Je nach Land, je nach Doppelbesteuerungsabkommen.
[...]
Post by Martin Gerdes
Bei englischen Werten rentiert sich das nicht.
Mir ging es um einen holländischen Wert. Bei dem bekommt man die
Dividende entweder bar unter Abzug von 25% niederländischer
Dividendensteuer oder ungeschmälert als "Bonusaktien". Brutto ist der
Wert der gleiche; netto bekommst Du 100% Aktien, aber nur 75% Geld.
Okay, jetzt verstehe ich. Das trifft bei mir z.Zt. nicht zu, da ich
keinen Wohnsitz in Deutschland habe und damit dort im Moment auch nicht
steuerpflichtig bin.
Post by Martin Gerdes
Die steuerliche Bewertung ist die gleiche; im Falle Holland aber kannst
Du nur 15% auf die deutsche Steuer anrechnen lassen, aber nur dann, wenn
Du die Dividende auch versteuern mußt (Deine Kapitalerträge also
insgesamt über dem Freibetrag liegen). Wenn nicht, kannst Du weniger bis
nichts anrechnen lassen, das ist dann verloren. Die Differenz zwischen
25% und 15% ist in jedem Fall verloren.
Im Falle Niederlande rentiert sich Stockdividende recht schnell.
Gibt es irgendwo eine Liste, fuer welches Land man welchen Prozentsatz
auf die deutsche Steuer anrechnen kann?
Post by Martin Gerdes
Wenn das Prinzip nicht klargeworden ist, frag nochmal nach, dann
schreibe ich mehr darüber (wird dann allerdings kompliziert und lang;
schließlich sind wir Deutsche Weltmeister im Steuerziselieren).
Ich glaube, dass ich dass Prinzip so ungefaehr verstanden habe.
Vielen Dank fuer die Erklaerung,

Bernhard
--
(Please remove all numerical digits from the
sender address for a valid email address. Thanks.)
Martin Gerdes
2004-05-07 18:00:17 UTC
Permalink
Post by Bernhard Kohlhaas
Post by Martin Gerdes
Im Falle Niederlande rentiert sich Stockdividende recht schnell.
Gibt es irgendwo eine Liste, fuer welches Land man welchen Prozentsatz
auf die deutsche Steuer anrechnen kann?
http://www.finance.eads.net/steuer04.pdf
http://www.internationaltax.de/aktuelles8.htm
Post by Bernhard Kohlhaas
Post by Martin Gerdes
Wenn das Prinzip nicht klargeworden ist, frag nochmal nach, dann
schreibe ich mehr darüber (wird dann allerdings kompliziert und lang;
schließlich sind wir Deutsche Weltmeister im Steuerziselieren).
Ich glaube, dass ich dass Prinzip so ungefaehr verstanden habe.
Vielen Dank fuer die Erklaerung,
:-)

Das deutsche Steuersystem ist bekanntlich das gerechteste der Welt, und
jedes Jahr wird es durch weitere Präzisierungen noch ein kleines bißchen
gerechter.

Was die Kapitaleinkünfte anlangt, lege man diese zur Steuererklärung
sauber auf einzelne Häufchen, die da heißen:

Inländische Zinsen
Inländische Dividenden
Ausländische Zinsen (pro Land)
Ausländische Dividenden (pro Land)

Zu jedem dieser Posten mache man ein separates Häufchen namens
"Werbungskosten" und "Quellensteuer". Sofern man Werbungskosten
eindeutig zuordnen kann, manche man das (z.B. Spesen für ein Konto, auf
dem nur inländische Zinsen gezahlt werden), ansonsten verteile man die
Werbungskosten anteilig (z.B. Spesen für ein Konto, auf dem man
inländische Zinsen, inländische Dividenden und ausländische Dividenen
bekommt.

Die Werbungskosten ziehe man von den einzelnen Posten jeweils ab.

Nun dividiere man alle Einkünfte, die unter das Halbeinkünfteverfahren
fallen (in- und ausländische Dividenden) durch zwei; somit werden diese
nur zur Hälfte bei der Steuer angerechnet, auch die darauf entfallenden
Werbungskosten werden nur zur Hälfte angerechnet.

Man ermittle nun die Anteile der Posten am Sparerfreibetrag. Diese
Anteile sind steuerfrei, was andererseits aber auch bedeutet, daß für
diese Anteile ausländische Steuer nicht angerechnet wird; wenn man
welche bezahlt hat, ist die _wech_.

Man zieht nun diese Anteile des Sparerfreibetrags von den einzelnen
Posten ab.

Die Summe dieser Posten ergibt dann den Betrag "Einkünfte aus
Kapitalvermögen" in der Steuererklärung.

Dann schaut man in der Tabelle nach, welcher Prozentsatz ausländischer
Steuer für das betreffende Land angerechnet wird und rechnet das
betragsmäßig aus. Anerkannt wird -- je nachdem, welcher Betrag kleiner
ist -- dieser Betrag oder der tatsächlich an einen ausländischen Fiskus
bezahlte Betrag.

Deutsche Kapitalertragsteuer wird in voller Höhe berücksichtigt (und bei
Überzahlungen eventuell auch erstattet), fremde Steuer wird im oben
dargestellten Maß angerechnet, der Rest ist verloren. Das gilt pro Land;
wenn also in einem Land "überzahlt" wäre und im nächsten unterzahlt,
erfolgt kein Ausgleich.

Immerhin wird die gezahlte fremde Steuer in dem anerkannten Maß
betraglich in voller Höhe anerkannt. Man hat bei der Einführung des
Halbeinkünfteverfahrens darum gestritten; steuersystematisch ließe sich
eine Halbierung (hälftige Anrechnugn) durchaus rechtfertigen.

Zumindest unter meiner Steuererklärung steht jedes Mal von überzahlter,
somit nicht anrechenbarer Quellensteuer; Du wirst verstehen, daß mich
sowas nicht eben freut.

Was aber anrechenbar ist, wird wie die deutsche KESt von der letztlich
ermittelten Steuerschuld abgezogen.

Halt!

Gesetzt den Fall, der Stpfl. (Steuerpflichtige) ist Kirchensteuerzahler,
dann wird die gleiche Berechnung wie oben nochmal durchgeführt, aber
ohne Halbierung der Dividendeneinkünfte. Hieraus wird letztlich eine
fiktive Einkommensteuerschuld errechnet und aus der wiederum die
Kirchensteuer.

Das heißt: Auf Dividendeneinkünfte fällt nur die halbe Einkommensteuer
an, aber die volle Kirchensteuer. Warum? Keine Ahnung. Man hat das
Halbeinkünfteverfahren damit begründet, daß Dividenden bereits in den
Unternehmen mit 25% besteuert sind, wenn ein Stpfl. mit 50%
Grenzsteuersatz 50%/2 Steuer dazubezahlt, ist die Gesamtsteuerbelastung
auf den Dividenden 50% -- was der Stpfl. für seine sonstigen Einkünfte
auch bezahlt. Kirchensteuer aber bezahlen die Firmen nicht, also muß der
Stpfl. für bisher nicht der Kirchensteuer unterworfene Beträge die volle
Kirchensteuer bezahlen. Das ist aber nur meine Spekulation. Für den
"SoLZ" wird diese Berechnung nicht durchgeführt, obwohl die Firmen
bekanntlich (man liest ja Zeitung!) ganz generell nicht solidarisch
seien.

Bist Du noch da?

Die Geschichte ist nämlich noch nicht zu Ende:
Angenommen, ein Steuerzahler erkennt, daß bei ihm ziemlich viel fremde
Steuer unberücksichtigt bleibt, weil er nicht oder nur wenig über den
Freibetrag kommt. Der kann dann (meines Wissens geht das nur summarisch
für alle Länder) statt des oben dargestellten ANRECHNUNGSVERFAHRENS
(fremde Steuer wird auf deutsche Steuer angerechnet) das ABZUGSVERFAHREN
angewendet. Hierbei wird für die ausländischen Einkünfte mit
NETTOBETRÄGEN gerechnet (Steuer schon abgezogen).

Als alter Aktionär hat man sein Rechnenblatt, mit dem man ausrechnen
kann, was günstiger ist (in der Regel ist das Abzugsverfahren günstiger,
wenn man zwar Kapitaleinkünfte versteuert, aber relativ gering über dem
Freibetrag ist).

:-)

Ach ja, obige Darstellung ist natürlich vereinfacht; keine
Spekulationsgewinne und -verluste, keine Einkünfte aus Immobiliengesetz
...

:-) Wo kämen wir denn hin, wenn jeder Depp bei der Steuer durchblickte?
--
Martin Gerdes
Thomas F. Unke
2004-05-07 22:18:02 UTC
Permalink
Post by Martin Gerdes
:-) Wo kämen wir denn hin, wenn jeder Depp bei der Steuer durchblickte?
Klasse Beitrag. Du hast es ziemlich getroffen. Übrigens blicken die
Finanzämter auch nicht mehr durch.

Aus deinem Link noch ein Zitat, wie die nicht erstattungsfähige
Post by Martin Gerdes
Erstattungsverfahren für die 10% zu viel gezahlte Steuer: Beim
Bundesamt für Finanzen liegen eingeteilt nach Land und
Einkunftsart Formulare für Er-stattungsanträge vor
(Tel. 0228/406-0 oder www.bff-online.de und dann weiter mit den
Links "Vordrucke" und "Erstattung von Kapitalertragsteuer nach
Doppelbesteuerungsabkommen). Für die Niederlande ist das Formular
"IB 92 BRD" zu bestellen. Dieses ist ausgefüllt an das
Wohnsitzfinanzamt zu schicken um den Wohnsitz bestätigen zu lassen
und der zurückgesendete Teil des Formulars ist in die Niederlande
zu senden: Belastingsdienst/ Particulieren/ Ondernemingen
buitenland -Postbus 2865 - 6401 DJ Heerlen. Die Bank, auf die der
zurückzuerstattende Betrag zu überweisen ist, ist dabei
anzugeben. Die Originalbelege sind beizufügen, die den Steuerabzug
dokumentieren.
Perverser gehts nicht.
Post by Martin Gerdes
Für die USA wird meist durch einen rechtzeitigen Antrag durch die
depotführende Bank ein überhöhter Steuerabzug vermieden.
Ich vermute mal, da hat die Citibank "rechtzeitig" mal was richtig
gemacht ;-)


Um auf das Thema zurückzukommen: Hast du in Erfahrung gebracht, wie
bei der Citibank die Stockdividende gehandhabt wird?
Martin Gerdes
2004-05-08 10:00:34 UTC
Permalink
Post by Thomas F. Unke
Post by Martin Gerdes
:-) Wo kämen wir denn hin, wenn jeder Depp bei der Steuer durchblickte?
Klasse Beitrag.
Danke :-)
Post by Thomas F. Unke
Du hast es ziemlich getroffen. Übrigens blicken die Finanzämter auch
nicht mehr durch.
:-)
Post by Thomas F. Unke
Aus deinem Link noch ein Zitat, wie die nicht erstattungsfähige
Post by Martin Gerdes
Erstattungsverfahren für die 10% zu viel gezahlte Steuer: Beim
Bundesamt für Finanzen liegen eingeteilt nach Land und
Einkunftsart Formulare für Erstattungsanträge vor ...
Die Bank, auf die der zurückzuerstattende Betrag zu überweisen
ist, ist dabei anzugeben. Die Originalbelege sind beizufügen,
die den Steuerabzug dokumentieren.
Perverser gehts nicht.
Man findet in den Preisverzeichnissen von Banken eine (meist saftige)
Gebühr für die Bearbeitung solcher Erstattungen; die mag berechtigt
sein, so ein Antrag ist sicher eine Menge Schreiberei. Eine deutliche
Gebühr macht eine Erstattung fremder Quellensteuer allerdings für
unsereinen unpraktikabel (und unrentabel).

Eben drum gilt es für den Kleinanleger ja, nach Möglichkeit fremde
Quellensteuer zu vermeiden, und im Falle Niederlande geht das ja auch.

Grund meiner Anfrage war, daß sich die Citibank eine Untergrenze für die
Bearbeitung von Stockdividende-Aufträge ausgedacht hatte. Ich vermute,
nicht wenige Kunden haben das moniert, jedenfalls scheint das in der
Versenkung verschwunden. Wenn sie es forciert hätten, hätte ich die
betreffenden Werte auf ein anderes Depot übertragen, bei einer Bank, die
Stockdividende abwickelt.

In meinem aktuellen Fall hätte ich mich mit einer Bearbeitungsgebühr von
z.B. 20 Fragezeichen besser gestellt als mit der Bardividende; anders
gesagt, ich hätte lieber der Citibank 20 Euro Spesen bezahlt und die
Stockdividende gekriegt als ohne Spesen (und ohne Wahl) kommentarlos die
Bardividende.
Bei mir auch und zwar ungefragt.
Post by Thomas F. Unke
Post by Martin Gerdes
Für die USA wird meist durch einen rechtzeitigen Antrag durch die
depotführende Bank ein überhöhter Steuerabzug vermieden.
Ich vermute mal, da hat die Citibank "rechtzeitig" mal was richtig
gemacht ;-)
Ja, das kann sein.

Consors will (wollte?) das entsprechende US-Formular gegengezeichnet
haben, ich hatte es kopiert und vorsorglich bei der Citibank
eingereicht. Man hat mir dann gesagt, man brauche das nicht. Offenbar
glaubt der amerikanische Fiskus, daß die deutschen Kunden der Citibank
nicht in USA wohnen (oder man hat sich auf höchster Ebene darauf
geeinigt, daß die Citibank den Status ihrer Kunden ohne deren Zutun im
Sinne es US-amerikanischen Fiskus überprüft).
Post by Thomas F. Unke
Um auf das Thema zurückzukommen: Hast du in Erfahrung gebracht, wie
bei der Citibank die Stockdividende gehandhabt wird?
Ich habe einen englischen Wert, der das anbietet. In diesem Fall ist für
mich die Bardividende günstiger (0% Quellensteuer auf die Bardividende,
1,5% "Stempelsteuer" auf die Stockdividende). Die kleine "Stempelsteuer"
würde mich nicht abschrecken, ich habe mir aber sagen lassen, daß die
Abwicklung von Stockdividende Aufwand für die Bank bedeutet, und schon
aus diesem Grund würde ich davon absehen.

Jan Liesenberg aufgemerkt! Wozu sollte ich meiner Bank Arbeit machen,
wenn ich selbst keinen Vorteil daraus habe?

Im Falle Niederlande habe ich einen nicht unerheblichen Vorteil von der
Stockdividende, also beantrage ich die jedes Mal per Fax (!). Das
Verblüffende daran ist, daß die Citibank sonst für jeden Pups eine
Originalunterschrift will, hier geht eine Transaktion im Wert von
immerhin einigen hundert Euro per Fax.

Ich bekomme unglaublich viel Post von der Citibank. Mich verblüfft, daß
hier Rationalisierungsbemühungen offenbar nicht durchgreifen. Ich könnte
mir beispielsweise vorstellen, daß Dividendenbescheinigungen (die ich
schon gern auf Papier hätte) gesammelt mit dem Monatsauszug kämen.
Zumindest in meinem Fall wäre die Portoersparnis substantiell.

Mein Fax, mit dem ich Stockdividende beantrage, ist natürlich ein
Standardtext, bei dem ich jeweils nur die Daten ändere. Immer füge ich
einen Satz an: "Ich möchte für die Werte xx, xx und xx immer die
Stockdividende, nie die Bardividende. Bitte stellen Sie das für mich als
Standard ein, wenn Ihr Programm das kann." Kann es nicht, nach all den
Jahren nicht, wird es wohl auch nie können. Die Citibank hat offenbar
zuviel Geld. Gelegentlich bekomme ich sogar schriftlich Antwort: "Nein
unser Programm kann das nicht, Sie müssen in jedem Einzelfall ..."

WARUM ich Stockdividende bekommen will, ist wahrscheinlich klargeworden.


Der Ablauf im einzelnen ist so:
Alle Jahre wieder (meist zweimal, einmal im Frühjahr, einmal im
Spätsommer) schreibt mich die Citibank an: "xxx zahlt Dividende,
entweder in bar oder in Aktien. Sie können wählen (Nachricht per Fax
unter ...). Wenn Sie nichts machen, werden wir Ihnen die Bardividende
gutschreiben."

Ich faxe zurück: "Ich will Stockdividende."

Zum Dividendenzeitpunkt bekomme ich eine völlig normale
Dividendenbescheinigung, die keinerlei Hinweis auf die Stockdividende
gibt.

Zwei Tage Bangen: Haben Sies richtig gemacht? Ist das Fax in die
richtige Schublade gekommen?

Brief von der Citibank: Storno der o.a. Dividendengutschrift. Die
entsprechenden Beträge werden auf dem Konto richtig gebucht, also
Einbuchung und wertgleich, aber halt zwei Tage später Storno.

Puh! Richtige Schublade.

Danach passiert etliche Wochen nichts; dann zwei separate Briefe; einmal
Einbuchungsanzeige, einmal "Spitzenausgleich".

Bar- und Stockdividende sind im beschriebenen Fall (muß nicht immer so
sein!) wertmäßig gleich (bezogen auf einen Stichtag). Die Firma
dividiert also die Bardividende durch einen Aktienkurs dieses Stichtags;
daraus ergibt sich ein gebrochenes Ergebnis (7,839 Aktien). Die Ganzzahl
wird als Aktien eingebucht, der überschießende Teil (im Wert maximal
einer Aktie) wird bar als "Spitzenausgleich" ausbezahlt.


Hätte ich den Ablauf zu gestalten, so würde ich das Dividendenwahlrecht
in die Depotdatenbank integrieren und den Kunden das erste Mal, wenn er
ein solches Wahlrecht hätte, davon (schriftlich?) informieren und den
entsprechenden Schalter im Depot ("will Dividende in Form von Aktien
[ja/nein]") dem Kunden zugänglich machen. Man muß den Schalter natürlich
zeitgesteuert blockieren, während das Verfahren läuft (bei Wahl
"Stockdividende" also ggf. mehrere Wochen), bzw. eine passende Infoblase
ausgeben lassen ("Sie haben für die aktuell laufende Dividende
Stockdividende gewählt, eine Änderung dieses Schalters wird sich erst
auf die nächste Dividendenzahlung auswirken."). Die
Dividendenbescheinigung wird dann nur pro forma erstellt, mit
entsprechendem Hinweistext; ohne Quellensteuerausweis, denn es wird ja
keine Quellensteuer abgeführt. Einbuchungsanzeige und Spitzenausgleich
(Die machen das manuell! Die Spitzenausgleichsbenachrichtigung ist ein
Formblatt, der Betrag aber ist manuell eingetragen!) könnten ein Blatt
sein, wenn man solche Benachrichtigungen nicht (siehe oben) über den
Monat sammelt (Portoersparnis und zusammen mit dem Monatsauszug
verschickt).

Nein, ich nehme nicht an, daß hier ein Citibanker mitliest -- noch dazu
einer, der tatsächlich die Möglichkeit hätte, auf den Ablauf Einfluß zu
nehmen :-)


Heiliges Europa!

Man könnte sich diesen ganzen Zirkus sparen, wenn die niederländischen
Behörden ein Einsehen hätten und nachgewiesen Gebietsfremde
quellensteuerfrei stellt (Das wäre für alle deutschen Anleger recht)
oder sich wenigstens auf 15% beschränkt (die dann hier problemlos zu
verrechnen wären -- die Freibeträgler haben dann dennoch einen
Nachteil). Die US-Amerikaner könnens ja auch; Einheimische zahlen m.W.
30% Dividendensteuer, Steuerausländer auf Antrag (oder implizit -- siehe
oben) nur 15%.

Interessiert Dich die Geschichte "Consors und die Stockdividende"?
--
Martin Gerdes
Bernhard Kohlhaas
2004-05-08 18:06:02 UTC
Permalink
Martin Gerdes wrote:
[...]
Post by Martin Gerdes
Interessiert Dich die Geschichte "Consors und die Stockdividende"?
Hallo Martin,

Erzaehl doch mal bitte. Ich habe naemlich ein Depot bei Consors.

Bernhard
--
(Please remove all numerical digits from the
sender address for a valid email address. Thanks.)
Martin Gerdes
2004-05-08 21:00:15 UTC
Permalink
Post by Bernhard Kohlhaas
Post by Martin Gerdes
Interessiert Dich die Geschichte "Consors und die Stockdividende"?
Erzaehl doch mal bitte. Ich habe naemlich ein Depot bei Consors.
Gern. Und Du verrätst dafür Deine E-Mail-Adresse. Ich habe nämlich den
Post by Bernhard Kohlhaas
(Please remove all numerical digits from the
sender address for a valid email address. Thanks.)
Das wäre "tangofanu-newsgroups..."; und diese Adresse erscheint mir
unplausibel.


Ok.

Eine Stockdividende wird mit ihrem Wert versteuert wie eine
Bardividende, es ist also schon praktisch, wenn die Bank einem diesen
Wert mitteilt.

Die Citibank schickt einem -- wie geschrieben -- eine normale
Dividendenbescheinigung mit Quellensteuerausweis. Das ist an sich nicht
korrekt, weil ja keine Quellensteuer fließt. Das von mir vorgeschlagene
Vorgehen wäre diesbezüglich günstiger.


Consors hat das vor einigen Jahren so gemacht -- Bareinbuchung ohne
Quellensteuernachweis und im gleichen Zug Storno.

-- und dann haben sie jäh das Verfahren geändert.


Plötzlich wurde trotz gegenteiliger Weisung die Bardividende eingebucht
(25% Abzug). Ich dachte, es sei etwas schief gegangen und habe per Fax
um Aufklärung gebeten; die Sache ging einige Male hin und her, eine
sinnvolle Antwort kam nicht. Die Antworter hatten von Tuten und Blasen
keine Ahnung. Das Gesetz der Heißleine heißt aber: Niemals eine Antwort
schuldig bleiben, egal, wie falsch sie ist. Man hat beispielsweise von
(deutscher) Kapitalertragsteuer geschwafelt, die zufälligerweise vom
Betrag her gleich ist, mir 20 Seiten Fax zugeschickt (auf der letzten
Seite war eine Zeile angestrichen -- und die hatte mit dem Sachverhalt
nichts zu tun).

Ich wäre nicht stutzig geworden, wenn -- wie zuvor -- zeitnah das Storno
erfolgt wäre, aber das blieb damals erstmals aus.

Nach einigen Wochen hat man dann Bonusaktien eingebucht, und zwar zu
einem künstlichen, um 25% reduzierten Kurs, so daß mir genauem
Nachprüfen und Nachdenken kein Nachteil entstanden ist. Allerdings war
kein Sterbenswörtchen Erläuterung verfügbar, auch die Heißleine wußte
das nicht zu erklären. Ein selbstgezimmerter Kurs, der in keiner Tabelle
steht, bedarf aber der Erläuterung.

Ich hätte interessehalber gern herausgekriegt, ob der Spitzenausgleich
quellensteuerpflichtig ist. Viel Geld ist das ja nicht (maximal 25% des
Werts einer Aktie). Das Verfahren von Consors führt dazu, daß der
Spitzenausgleich der Quellensteuer unterworfen wird, und das dürfte der
Grund für das komplizierte Verfahren sein. Allerdings wird die
berechnete Quellensteuer nicht bescheinigt (sondern es wird
Quellensteuer über den ganzen Betrag bescheinigt).

Das habe ich mir aber erst später zusammengereimt -- und habe es
nochmals viel später in einem Consors-Brief bestätigt gefunden.

Ich habe dann den Ombudsmann zu Hilfe gebeten -- und dem gegenüber ist
Consors dann tatsächlich gesprächig geworden. Die Darstellung dem
Ombudsmann gegenüber ließ dann tatsächlich Rückschlüsse auf das
Verfahren zu, obwohl die Darstellung in sich noch immer unschlüssig war.

Der Ombudsmann hat dann mein Ansinnen abgelehnt, aber dennoch angeregt,
mir die Depotwechselgebühr zu erstatten, denn ich hatte mittlerweile
mein Depot zur Citibank verlegt (Damals gabs die Handhabung noch nicht,
daß ein Komplettwechsel kostenfrei zu sein hat).

Ich habe über den Schiedsspruch geschmunzelt: Was ich wollte, habe ich
bekommen: Die Mauerer von Consors haben dem Ombudsmann ihr Vorgehen
wortreich erläutert (was sie mir verweigert hatten), nebenbei sachlich
wiederum falsch. Ich ich habe immerhin einige hundert DM Spesen
erstattet bekommen. Damit, daß mein Fall unter die "abschlägig
beschiedenen" zählt, lebe ich ohne Probleme.

Eine halbes Jahr später kam dann nochmal ein Schreiben von Consors: Sie
wollten das Original der Steuerbescheinigung zurück, da darauf eine
Steuerzahlung bescheinigt sei, die in Wirklichkeit nicht erfolgt sei.
Ich habe das Schreiben erstmal in der Rundablage deponiert. Zwei Wochen
später kam ein etlich deutlicher formuliertes Schreiben: Ich solle die
Steuerbescheinigung zurückschicken, sonst wolle man mein Finanzamt
informieren. Darauf war ich natürlich gespannt, also habe ichs darauf
ankommen lassen. Es ist aber nichts mehr gekommen.

:-)

Diese Quellensteuergeschichte mit ihrer feinziseliserten Teilanrechnung
gehört weg -- und das sage ich nicht etwa deswegen, weil ich sie
hinterziehen möchte, sondern deswegen, weil das Verfahren einfach absurd
kompliziert ist.

Aber im deutschen Steuersystem gehört ja einiges vereinfacht, doch --
ach! -- die Gerechtigkeit, die Gerechtigkeit! Ich fürchte, wir ersticken
nochmal am entsprechenden Streben. Am Ende bleibt doch summum jus summa
iniuria.
--
Martin Gerdes
Thomas F. Unke
2004-05-08 23:00:26 UTC
Permalink
Post by Martin Gerdes
Eine halbes Jahr später kam dann nochmal ein Schreiben von Consors: Sie
wollten das Original der Steuerbescheinigung zurück, da darauf eine
Steuerzahlung bescheinigt sei, die in Wirklichkeit nicht erfolgt sei.
Ich habe das Schreiben erstmal in der Rundablage deponiert. Zwei Wochen
später kam ein etlich deutlicher formuliertes Schreiben: Ich solle die
Steuerbescheinigung zurückschicken, sonst wolle man mein Finanzamt
informieren. Darauf war ich natürlich gespannt, also habe ichs darauf
ankommen lassen. Es ist aber nichts mehr gekommen.
:-)
Das kenne ich auch von der Citibank: Mehrfaches Buchen und Stornieren
einer Zinszahlung, dabei Zusendung mehrerer Steuerbescheinigungen. Ich
habs wie du gehandhabt, zumal bei der Aufforderung zur Rücksendung der
Freiumschlag fehlte. Daraufhin heftigere Drohungen mit Finanzamt
(handschriftlich von 2 wichtigen Leuten unterschrieben - die haben
Personal!). Ich habs weiterhin ignoriert.

Die haben mich dann wirklich beim FA verpfiffen. War nicht weiter
schlimm, habe ja nur eine der mehrfachen Steuerbescheinigungen
eingereicht und konnte das leicht klären.
Frank Kozuschnik
2004-05-08 20:32:58 UTC
Permalink
Post by Martin Gerdes
[...]
Interessiert Dich die Geschichte "Consors und die Stockdividende"?
Ich war zwar nicht gemeint, aber ich bin schon gespannt... :-)
Thomas F. Unke
2004-05-08 23:14:17 UTC
Permalink
Post by Martin Gerdes
Heiliges Europa!
Jep. Habe bislang geglaubt, dass Anlage KAP und AUS das Gemeinste ist,
was der Staat seinen Bürgern zumutet. Aber dass es, zumal auf
europäischer Ebene, noch schlimmer kommen kann....

Gibt es eigentlich noch andere Staaten ausser Holland, wo Dividenden
solchen Zirkus triggern?

Apropos ausländische Quellensteuer: Du weisst schon, dass es auch noch
eine "fiktive" Quellensteuer bei einigen Staaten gibt? Dabei wird
angenommen, dass man eine Steuer auf die Einnahmen gezahlt hat, die
man aber in Wirklichkeit nicht gezahlt hat, aber trotzdem
anrechnen/abziehen kann.

Das ist eigentlich was feines (für uns Steuerzahler), aber bei
genauerer Betrachtung auch eine völlige Absurdität.
Post by Martin Gerdes
Man könnte sich diesen ganzen Zirkus sparen, wenn die niederländischen
Behörden ein Einsehen hätten und nachgewiesen Gebietsfremde
quellensteuerfrei stellt (Das wäre für alle deutschen Anleger recht)
oder sich wenigstens auf 15% beschränkt
Noch einfacher wäre es, wenn das deutsche FA einfach ausländische
Quellensteuer unbegrenzt anrechnet.

Holen die sich eigentlich die 15% vom Ausland zurück, oder sind die
einfach nur futsch?
Martin Gerdes
2004-05-09 12:00:16 UTC
Permalink
Post by Thomas F. Unke
Post by Martin Gerdes
Heiliges Europa!
Jep. Habe bislang geglaubt, dass Anlage KAP und AUS das Gemeinste ist,
was der Staat seinen Bürgern zumutet.
Mein Depot ist nichts Besonderes und recht einfach strukturiert. Das
Formular reicht nicht zur wahrheitsgetreuen Darstellung der Situation.
Ohne Beiblatt gehts nicht. Das zeigt, daß unser Steuersystem überzogen
kompliziert ist.
Post by Thomas F. Unke
Aber dass es, zumal auf europäischer Ebene, noch schlimmer kommen kann....
Gibt es eigentlich noch andere Staaten ausser Holland, wo Dividenden
solchen Zirkus triggern?
Die Berechnung ist ja rein deutsche Sache. Das Problem hier ist, daß
(zumindest bei Bardividende) der fremde Fiskus von Ausländern Steuer
sehen will. Aus meiner (deutschen) Sicht ist das verquer. Hier gilt das
Wohnsitzprinzip; das heißt, man muß als hier Wohnender alle
Welteinkünfte der hiesigen Besteuerung unterwerfen. Dazu gehört im
Grunde Quellensteuer 0.

Bescheuert finde ich den gespaltenen Steuersatz mit
Rückerstattungsmöglichkeit: Es ist vom bürokratischen Aufwand prohibitiv
aufwendig, meinethalben 100 Euro Quellensteuerabzug zurückholen zu
wollen. Die genannten 10% sind für Anleger mit normalen Volumina
faktisch verloren.

Im Falle Holland wäre meines Erachtens durchaus denkbar, ein dem
amerikanischen vergleichbares Verfahren anzuwenden (wenn man schon nicht
komplett auf Quellensteuer für Steuerausländer verzichten will). Man
bräuchte die Rechtslage dafür nicht groß ändern: Man müßte der Bank halt
nur glauben, daß sie die Adresse ihrer Kunden überprüft hat und daß die
wirklich Steuerausländer sind. Ich glaube nicht, daß das ein
unüberwindliches Hindernis wäre.
Post by Thomas F. Unke
Apropos ausländische Quellensteuer: Du weisst schon, dass es auch noch
eine "fiktive" Quellensteuer bei einigen Staaten gibt?
Ja klar.
Ich schreibe nun über diesen kleinen Teilaspekt schon ziemlich lange
Postings. Käme fiktive Quellensteuer dazu, wärs ein Buch.

"Fiktive Quellensteuer" ist verdeckte Entwicklungshilfe. Ich finde, wenn
man die Entwicklung eines fremden Landes fördern will, sollte mas das
besser auf direktem Wege machen.
Post by Thomas F. Unke
Dabei wird angenommen, dass man eine Steuer auf die Einnahmen gezahlt
hat, die man aber in Wirklichkeit nicht gezahlt hat, aber trotzdem
anrechnen/abziehen kann.
Ja.
Post by Thomas F. Unke
Das ist eigentlich was Feines (für uns Steuerzahler), aber bei
genauerer Betrachtung auch eine völlige Absurdität.
ACK :-)
Post by Thomas F. Unke
Post by Martin Gerdes
Man könnte sich diesen ganzen Zirkus sparen, wenn die niederländischen
Behörden ein Einsehen hätten und nachgewiesen Gebietsfremde
quellensteuerfrei stellt (Das wäre für alle deutschen Anleger recht)
oder sich wenigstens auf 15% beschränkt
Noch einfacher wäre es, wenn das deutsche FA einfach ausländische
Quellensteuer unbegrenzt anrechnet.
Das mag der deutsche Fiskus wiederum nicht. Auch das wäre ja eine Art
Entwicklungshilfe, wenn man es aus der Sicht des deutschen Steuerrechts
sieht.
Post by Thomas F. Unke
Holen die sich eigentlich die 15% vom Ausland zurück, oder sind die
einfach nur futsch?
Meiner Kenntnis nach verbleiben die im jeweiligen Ausland.
--
Martin Gerdes
Thomas F. Unke
2004-05-09 16:17:03 UTC
Permalink
Post by Martin Gerdes
Post by Thomas F. Unke
Holen die sich eigentlich die 15% vom Ausland zurück, oder sind die
einfach nur futsch?
Meiner Kenntnis nach verbleiben die im jeweiligen Ausland.
Das würde die Obergrenze erklären. Hoffentlich liest jetzt Eichel hier
nicht mit, nicht dass er noch auf dumme Gedanken kommt....

Lesen Sie weiter auf narkive:
Loading...