Discussion:
Postbank: Kontenabrechnung nicht transparent.
(zu alt für eine Antwort)
Thilo Pohl
2004-06-17 06:46:02 UTC
Permalink
Hallo,

ich ärgere mich immer wieder über die Berechnung der Kosten für die
Kontoführung bei der Postbank (Geschäftskonto). Heute habe ich erneut
der Berechung widersprochen und hinzugefügt:

<zitat>
Ferner verlangen wir ab der kommenden Kostenforderung die
unaufgeforderte Übersendung einer transparenten Aufstellung per Post -
ersatzweise auch als Anlage zum Kontoauszug.
</zitat>

Bin mal gespannt. Wird aber sowieso nichts..... :-(

Dann kriegen die das Schreiben jedes Quartal wieder. Noch habe ich als
Onlinebanker genug blaue Briefumschläge, die ich anderweitig nicht
benötige.... :-)

ciao
Thilo
Jan Liesenberg
2004-06-17 18:22:38 UTC
Permalink
Hallo!
Post by Thilo Pohl
ich ärgere mich immer wieder über die Berechnung der Kosten für die
Kontoführung bei der Postbank (Geschäftskonto). Heute habe ich erneut
[...]
Bin mal gespannt. Wird aber sowieso nichts..... :-(
Dann kriegen die das Schreiben jedes Quartal wieder. Noch habe ich als
Onlinebanker genug blaue Briefumschläge, die ich anderweitig nicht
benötige.... :-)
Vielleicht könntest Du ja für alle nicht Postbank-Kunden mal schildern, was
denn genau aus Deiner Sicht nicht transparent ist...


Jan
Matthias Hanft
2004-06-17 18:55:41 UTC
Permalink
Post by Jan Liesenberg
Vielleicht könntest Du ja für alle nicht Postbank-Kunden mal schildern, was
denn genau aus Deiner Sicht nicht transparent ist...
Das kann ich Dir auch sagen: Daß am Ende des Quartals z.B. 18,53 EUR abgebucht
werden und man dann selber nachgucken kann, ob das stimmt (pro Monat 5,90
Grundgebühr, 0,09 beleglose Buchungen, davon die ersten 10 frei, 0,55
beleghafte Buchungen). Da würde man sich halt eine genauere Aufschlüsselung
wünschen... momentan ist das ungefähr so wie die Telefonrechnungen vor
30 Jahren: N Einheiten, dazu die Grundgebühr, und fertig, paßt auf DIN A 6 :-)

Gruß Matthias.
Jan Liesenberg
2004-06-17 19:28:54 UTC
Permalink
Hallo!
Post by Matthias Hanft
Das kann ich Dir auch sagen: Daß am Ende des Quartals z.B. 18,53 EUR abgebucht
werden und man dann selber nachgucken kann, ob das stimmt (pro Monat 5,90
Grundgebühr, 0,09 beleglose Buchungen, davon die ersten 10 frei, 0,55
beleghafte Buchungen). Da würde man sich halt eine genauere
Aufschlüsselung
Post by Matthias Hanft
wünschen... momentan ist das ungefähr so wie die Telefonrechnungen vor
30 Jahren: N Einheiten, dazu die Grundgebühr, und fertig, paßt auf DIN A 6 :-)
Ich bin mir nicht sicher, ob die Telefonrechnungen durch die Aufschlüsselung
wirklich an Transparenz gewonnen haben. ;-)

Es gibt aber auch einen wesentlichen Unterschied: Bei Kontoabrechnungen
kannst Du ja - wie Du selbst auch schreibst - die Grundlagen für die
Berechnung auf den Kontoauszügen nachvollziehen, nämlich die Einzelumsätze.
Ist zwar ein bisschen mühsam, aber machbar. Beim Telefon müsstest Du erstmal
selbst eine Aufzeichnung der Gespräche vornehmen.

Zwar kann ich es nachvollziehen, dass der eine oder andere sich besser
fühlt, wenn er alles ganz genau und auf einen Blick nachrechnen kann. Ich
denke dann aber auch immer daran, dass jede Detaillierung der Abrechnung
letztlich wieder zusätzliche Kosten verursacht, die irgendjemand tragen
muss. Ob da der Nutzen wirklich den Aufwand rechtfertigt?

Jan
Matthias Hanft
2004-06-18 07:02:23 UTC
Permalink
Post by Jan Liesenberg
Ich bin mir nicht sicher, ob die Telefonrechnungen durch die Aufschlüsselung
wirklich an Transparenz gewonnen haben. ;-)
Für den, der wertvolle Informationen aus ihnen ziehen kann, schon - für z.B.
meine Schwiegermutter in der Tat nicht :-)
Post by Jan Liesenberg
Zwar kann ich es nachvollziehen, dass der eine oder andere sich besser
fühlt, wenn er alles ganz genau und auf einen Blick nachrechnen kann. Ich
denke dann aber auch immer daran, dass jede Detaillierung der Abrechnung
letztlich wieder zusätzliche Kosten verursacht, die irgendjemand tragen
muss. Ob da der Nutzen wirklich den Aufwand rechtfertigt?
Ich bin kein Experte für Banksoftware, aber IMHO müßte sich der Aufwand der
Softwareänderung in Grenzen halten (und wäre zudem "einmal im Leben"). Denn
die Postbank fügt zum Rechnungsabschluß-Kontoauszug ohnehin ein zusätzliches
Blatt bei (->kein Papier-Mehrverbrauch!), auf dem 90% _nichts_ steht und
ansonsten: "Kontoführung 18,53 EUR" und "Summe Rechnungsabschluß 18,53 EUR".
Da der Rechner das ja eh irgendwie ausrechnen und zusammenzählen muß, könnte
er ja da noch zwei, drei Zeilen hinschreiben à la "123 beleglose Buchungen
zu je 0,09 EUR" oder "2 Scheckeinrechungen zu je 0,55 EUR" oder so.

Wenn sie mich lassen würden, würde ich das ihnen auch gerne programmieren :-)

Gruß Matthias.
Konrad Wilhelm
2004-06-18 13:49:18 UTC
Permalink
Post by Matthias Hanft
Wenn sie mich lassen würden, würde ich das ihnen auch gerne programmieren :-)
Auch wenn du wirklich gut programmieren kannst: ich würde dich nicht
lassen (wenn ich nicht die gesamte Soft und die Wartungsverträge dazu
von dir hätte).

Ich hab übrigens mit der hiesigen VoBa ganz genau die gleichen
Probleme. Es wäre wirklich so simpel.

k.
--
Konrad Wilhelm <***@web.de>
Südstr. 3, D48329 Havixbeck
Jan Liesenberg
2004-06-18 17:08:47 UTC
Permalink
Hallo!
Post by Matthias Hanft
Ich bin kein Experte für Banksoftware, aber IMHO müßte sich der Aufwand der
Softwareänderung in Grenzen halten (und wäre zudem "einmal im Leben").
Kommt drauf an, was Du mit "in Grenzen halten" meinst. Eine Banksoftware ist
keine Excel-Tabelle, in der man mal schnell ein paar Formeln ändert.
Außerdem müssen Softwareänderungen getestet, freigegeben und aufwendig
dokumentiert werden. Natürlich kann man das machen, aber es hat bestimmt
nicht erste Priorität.
Post by Matthias Hanft
Denn
die Postbank fügt zum Rechnungsabschluß-Kontoauszug ohnehin ein zusätzliches
Blatt bei (->kein Papier-Mehrverbrauch!), auf dem 90% _nichts_ steht und
ansonsten: "Kontoführung 18,53 EUR" und "Summe Rechnungsabschluß 18,53 EUR".
Da der Rechner das ja eh irgendwie ausrechnen und zusammenzählen muß, könnte
er ja da noch zwei, drei Zeilen hinschreiben à la "123 beleglose Buchungen
zu je 0,09 EUR" oder "2 Scheckeinrechungen zu je 0,55 EUR" oder so.
Okay, wenn ohnehin schon ein Blatt beigefügt ist, dann könnte man sicher die
Informationen hinzufügen. Ich dachte eher daran, dass die Abrechnung mit auf
dem normalen Kontoauszug steht. Und jede Zeile mehr (auf die Kontenzahl
hochgerechnet) macht schon ne Menge mehr Papier.
Post by Matthias Hanft
Wenn sie mich lassen würden, würde ich das ihnen auch gerne programmieren :-)
Ich glaube, Du würdest unter den einzuhaltenden Formalien verzweifeln....


Jan
Rainer Zocholl
2004-06-19 17:57:00 UTC
Permalink
Post by Jan Liesenberg
Denn die Postbank fügt zum Rechnungsabschluß-Kontoauszug ohnehin
ein zusätzliches Blatt bei (->kein Papier-Mehrverbrauch!), auf dem
90% _nichts_ steht und ansonsten: "Kontoführung 18,53 EUR" und
"Summe Rechnungsabschluß 18,53 EUR". Da der Rechner das ja eh
irgendwie ausrechnen und zusammenzählen muß, könnte er ja da noch
zwei, drei Zeilen hinschreiben à la "123 beleglose Buchungen zu je
0,09 EUR" oder "2 Scheckeinrechungen zu je 0,55 EUR" oder so.
Okay, wenn ohnehin schon ein Blatt beigefügt ist, dann könnte man
sicher die Informationen hinzufügen. Ich dachte eher daran, dass die
Abrechnung mit auf dem normalen Kontoauszug steht.
Nein. das ist ja das besengte.
Ums Papier+Proto sparen kann's denen nicht gehen.

Ich vermute das das einfach "Trägheit" ist:
Als früher diese Abrechnung monatlich erstellt wurde,
reichte ein Posten, da der Kunde zeitlich sehr genau zuordnen konnte
was passiert war und die Anzahl der Blätter "übersichtlich" war.
Willy Moll
2004-06-19 08:22:32 UTC
Permalink
Post by Jan Liesenberg
Zwar kann ich es nachvollziehen, dass der eine oder andere sich besser
fühlt, wenn er alles ganz genau und auf einen Blick nachrechnen kann. Ich
denke dann aber auch immer daran, dass jede Detaillierung der Abrechnung
letztlich wieder zusätzliche Kosten verursacht, die irgendjemand tragen
muss.
Die ganze Gebührenabrechnerei verursacht Kosten, deshalb wäre es aus
Kundensicht am effektivsten, sie abzuschaffen ;-)
Aus deiner Sicht wäre es natürlich sinnvoller, eine zusätzliche Gebühr
für die Gebührerechnung zu erheben oder die Belastung kostenminimiert
auszuführen. Z.B. mit einem Standardtext wie "Kunde gewesen sein zu
dürfen" und einer Gebührensumme nach bankpositiv eingestelltem
Zufallsgenerator ;-))
Post by Jan Liesenberg
Ob da der Nutzen wirklich den Aufwand rechtfertigt?
Das fragt sich mit mehr Berechtigung jeder Unternehmer, der seine
Rechnungsschreibung seit 1.1. auf neue Vorschriften umstellen mußte.
Und der wohl in den seltensten Fällen von seinen Kunden ein
zusätzliches Entgelt verlangen kann für Angaben wie
"die Menge und die Art der gelieferten Gegenstände ...."
oder
"den Zeitpunkt der Lieferung oder sonstigen Leistung...."

Es ist schon erstaunlich, mit welcher Arroganz heutzutage (und nicht
nur in der Finanzbranche) *kundenunfreundliche* Positionen verteidigt
werden.
--
MfG: Willy Moll

Willy Moll, Finanzhonorarberater, http://www.moll-fb.de
Jan Liesenberg
2004-06-19 08:57:48 UTC
Permalink
Hallo!
Post by Willy Moll
Das fragt sich mit mehr Berechtigung jeder Unternehmer, der seine
Rechnungsschreibung seit 1.1. auf neue Vorschriften umstellen mußte.
Und der wohl in den seltensten Fällen von seinen Kunden ein
zusätzliches Entgelt verlangen kann für Angaben wie
"die Menge und die Art der gelieferten Gegenstände ...."
oder
"den Zeitpunkt der Lieferung oder sonstigen Leistung...."
Dafür wird sicherlich kein zusätzliches Entgelt verlangt (was ja auch nicht
zulässig wäre); die Kosten für die Rechnungsstellung gehen aber - bei einer
Bank genauso wie bei jedem sonstigen Wirtschaftsunternehmen - mit in die
Preise ein. Und sofern mehr Aufwand für die Rechnungsstellung betrieben
werden muss (aus welchem Grund auch immer), wird dieser Aufwand auch in
irgendeiner Weise auf die Kunden umgelegt werden.

Unabhängig davon kannst Du Datum und Umfang der Leistung ja jederzeit anhand
der Buchungen auf dem Kontoauszug nachvollziehen.
Post by Willy Moll
Es ist schon erstaunlich, mit welcher Arroganz heutzutage (und nicht
nur in der Finanzbranche) *kundenunfreundliche* Positionen verteidigt
werden.
Ich halte es für extrem kundenfreundlich, wenn man sich Gedanken darüber
macht, wie unnötge Kosten vermieden werden können. Nur weil einige wenige
Pedanten nichts Besseres zu tun haben, als jeden Cent nachzurechnen, müssen
ja nicht alle anderen dafür zahlen...


Jan
Konrad Wilhelm
2004-06-19 09:55:56 UTC
Permalink
Post by Jan Liesenberg
Ich halte es für extrem kundenfreundlich, wenn man sich Gedanken darüber
macht, wie unnötge Kosten vermieden werden können.
Ich halte es für extrem realitätsfremd, anzunehmen, dass die
Vermeidung von (unnötigen) Kosten den Kunden und nicht dem shareholder
value zugute kommen. Auch die Entlassung von ca 30 % des Personals bei
der SEB hat meine Konditionen nicht im Geringsten verbessert.

k.
--
Konrad Wilhelm <***@web.de>
Südstr. 3, D48329 Havixbeck
Jan Liesenberg
2004-06-19 12:09:31 UTC
Permalink
Hallo!
Post by Konrad Wilhelm
Ich halte es für extrem realitätsfremd, anzunehmen, dass die
Vermeidung von (unnötigen) Kosten den Kunden und nicht dem shareholder
value zugute kommen. Auch die Entlassung von ca 30 % des Personals bei
der SEB hat meine Konditionen nicht im Geringsten verbessert.
Eine Vermeidung von Kosten muss nicht immer die Konditionen verbessern,
sondern kann auch dazu beitragen, dass die Konditionen nicht
"verschlechtert" werden müssen.


Jan
Michael Kauffmann
2004-06-19 13:21:55 UTC
Permalink
Konrad Wilhelm verlautbarte zum Themenkomplex
Post by Konrad Wilhelm
Ich halte es für extrem realitätsfremd, anzunehmen, dass die
Vermeidung von (unnötigen) Kosten den Kunden und nicht dem shareholder
value zugute kommen.
Ich halte es für komplett ralitätsfremd, zu glauben, das Universum sei von
zwei verschiedenen Lebensformen "Kunden" und "shareholder" bewohnt.

Michael Kauffmann
Martin Gerdes
2004-06-19 13:00:15 UTC
Permalink
Post by Konrad Wilhelm
Post by Jan Liesenberg
Ich halte es für extrem kundenfreundlich, wenn man sich Gedanken darüber
macht, wie unnötge Kosten vermieden werden können.
Ich halte es für extrem realitätsfremd, anzunehmen, dass die
Vermeidung von (unnötigen) Kosten den Kunden und nicht dem shareholder
value zugute kommen. Auch die Entlassung von ca 30 % des Personals bei
der SEB hat meine Konditionen nicht im geringsten verbessert.
Ist das SEB-Konto nicht kostenfrei?
Wenn ja, wie sollte Deine Kondition verbessert werden?
--
Martin Gerdes
Michael Kauffmann
2004-06-19 13:23:20 UTC
Permalink
Jan Liesenberg verlautbarte zum Themenkomplex
Post by Jan Liesenberg
Post by Willy Moll
Das fragt sich mit mehr Berechtigung jeder Unternehmer,
Und der wohl in den seltensten Fällen von seinen Kunden ein
zusätzliches Entgelt verlangen kann für Angaben wie
"die Menge und die Art der gelieferten Gegenstände ...."
oder
"den Zeitpunkt der Lieferung oder sonstigen Leistung...."
Dafür wird sicherlich kein zusätzliches Entgelt verlangt
Ich hatte mal die Aufgabe, bei einem Unternehmer die Rechnungen anderer
Unternehmer auf Fälle durchzusehen, wo für "Papiererstellung" mehr als 10DM
berechnet wurden. Einstellige Beträge waren völlig normal.

Michael Kauffmann
Jan Liesenberg
2004-06-19 13:28:20 UTC
Permalink
Hallo!
Post by Michael Kauffmann
Ich hatte mal die Aufgabe, bei einem Unternehmer die Rechnungen anderer
Unternehmer auf Fälle durchzusehen, wo für "Papiererstellung" mehr als 10DM
berechnet wurden. Einstellige Beträge waren völlig normal.
Da man als Gewerbetreibender zur Ausstellung von Rechnungen verpflichtet
ist, scheint mir das nicht zulässig zu sein, es sei denn, der
Rechnungsempfänger möchte zusätzliche Angaben auf der Rechnung haben oder
die Rechnung in einer besonderen Form bekommen.


Jan
Rainer Zocholl
2004-06-19 17:59:00 UTC
Permalink
Post by Jan Liesenberg
Hallo!
Post by Michael Kauffmann
Ich hatte mal die Aufgabe, bei einem Unternehmer die Rechnungen
anderer Unternehmer auf Fälle durchzusehen, wo für
"Papiererstellung" mehr als 10DM
berechnet wurden. Einstellige Beträge waren völlig normal.
Da man als Gewerbetreibender zur Ausstellung von Rechnungen
verpflichtet ist,
scheint mir das nicht zulässig zu sein,
Und warum ist es bei Banken zuläassig?
Post by Jan Liesenberg
es sei denn, der Rechnungsempfänger möchte zusätzliche Angaben
auf der Rechnung haben oder die Rechnung in einer besonderen Form bekommen.
Jan Liesenberg
2004-06-19 19:44:27 UTC
Permalink
Hallo!
Post by Rainer Zocholl
Und warum ist es bei Banken zuläassig?
Der Kontoauszug ist eine Rechnung, und zwar eine laufende Rechnung
(=Kontokorrent).


Jan
Willy Moll
2004-06-19 15:28:39 UTC
Permalink
...Und sofern mehr Aufwand für die Rechnungsstellung betrieben
werden muss (aus welchem Grund auch immer), wird dieser Aufwand auch in
irgendeiner Weise auf die Kunden umgelegt werden.
In den meisten Branchen ist die Preisbildung in der Form von
Kostenabwälzung (was ja nur eine Möglichkeit ist, Kostendeckung zu
erreichen) Nostalgie. Ausnahmen wie Bankgebühren und Benzinpreis
bestätigen nur die Regel.
Unabhängig davon kannst+ Du Datum und Umfang der Leistung ja jederzeit anhand
der Buchungen auf dem Kontoauszug nachvollziehen.
Welches Rating erhält bei deiner Bank ein so argumentierendes
Unternehmen (auf eine Auflistung der Einzelpositionen wird verzichtet,
da der Rechnungsbetrag anhand von Auftragsbestätigung / Lieferschein /
Rapport o.ä. nachvollziehbar ist) für den Bereich Kundenbeziehung und
Rechnungswesen?
.....Nur weil einige wenige
Pedanten nichts Besseres zu tun haben, als jeden Cent nachzurechnen,.....
Eine so deutliche Bestätigung der von mir gemeinten Arroganz hätte ich
nun doch nicht erwartet.
--
MfG: Willy Moll

Willy Moll, Finanzhonorarberater, http://www.moll-fb.de
Jan Liesenberg
2004-06-19 15:57:37 UTC
Permalink
Hallo!
Post by Willy Moll
In den meisten Branchen ist die Preisbildung in der Form von
Kostenabwälzung Nostalgie.
Diese Erkenntnis nimmst Du woher genau?
Post by Willy Moll
Welches Rating erhält bei deiner Bank ein so argumentierendes
Unternehmen (auf eine Auflistung der Einzelpositionen wird verzichtet,
da der Rechnungsbetrag anhand von Auftragsbestätigung / Lieferschein /
Rapport o.ä. nachvollziehbar ist) für den Bereich Kundenbeziehung und
Rechnungswesen?
Das weiß ich nicht und habe auch keine Lust, mich danach zu erkundigen, da
es auch nicht weiter relevant ist. Denn ein Kontoauszug ist nunmal weder
eine Auftragsbestätigung noch ein Lieferschein, sondern eben eine "laufende
Rechnung", wie der Ausdruck "Kontokorrent" schon sagt.
Post by Willy Moll
Eine so deutliche Bestätigung der von mir gemeinten Arroganz hätte ich
nun doch nicht erwartet.
Was Du als "Arroganz" bezeichnest ist der Versucht, den überwiegenden Teil
der Kunden vor (direkten oder indirekten) Kosten zu schützen, die entstehen
würden, wenn sich eine absolute Minderheit mit unsinnigen Forderungen
durchsetzen würde. Die Bürokraten in Regierung und EU sorgen schon für genug
überflüssige Tätigkeiten bei den Banken.



Jan
Willy Moll
2004-06-21 19:45:47 UTC
Permalink
Post by Jan Liesenberg
Post by Willy Moll
In den meisten Branchen ist die Preisbildung in der Form von
Kostenabwälzung Nostalgie.
Diese Erkenntnis nimmst Du woher genau?
Es ist dir unbenommen, wirtschaftliche Realitäten außerhalb deines
Bank-Wolkenkuckuckheimes zu ignorieren. Allerdings bist du damit
in Zeiten, in denen an allen Ecken und Enden nach Möglichkeiten
gesucht wird, Deckungsbeiträge zu erreichen, die über den Preis nicht
mehr realisierbar sind, nicht besonders glaubwürdig.
Post by Jan Liesenberg
Post by Willy Moll
Welches Rating erhält bei deiner Bank ein so argumentierendes
Unternehmen (auf eine Auflistung der Einzelpositionen wird verzichtet,
da der Rechnungsbetrag anhand von Auftragsbestätigung / Lieferschein /
Rapport o.ä. nachvollziehbar ist) für den Bereich Kundenbeziehung und
Rechnungswesen?
Das weiß ich nicht und habe auch keine Lust, mich danach zu erkundigen, da
es auch nicht weiter relevant ist. Denn ein Kontoauszug ist nunmal weder
eine Auftragsbestätigung noch ein Lieferschein, sondern eben eine "laufende
Rechnung", wie der Ausdruck "Kontokorrent" schon sagt.
Kontokorrent ist eine Verrechnungsart beiderseitiger Ansprüche. Dieser
Begriff hat mit der Frage, ob einem verlangten Entgelt eine
ordentliche Rechnung zu Grund liegen sollte, nichts zu tun. Anstelle
nebulös derart unzutreffender Argumente zu verwenden: schreib doch
einfach, wo festgelegt ist, daß Bestimmungen (beispielhaft seien z.B.
die Vorschriften über den Inhalt einer Rechnung im Par. 14 UStG
genannt), die für alle Unternehmen gelten, für Banken keine Bedeutung
haben.
--
MfG: Willy Moll

Willy Moll, Finanzhonorarberater, http://www.moll-fb.de
Jan Liesenberg
2004-06-21 21:21:24 UTC
Permalink
Hallo!
Post by Willy Moll
Es ist dir unbenommen, wirtschaftliche Realitäten außerhalb deines
Bank-Wolkenkuckuckheimes zu ignorieren. Allerdings bist du damit
in Zeiten, in denen an allen Ecken und Enden nach Möglichkeiten
gesucht wird, Deckungsbeiträge zu erreichen, die über den Preis nicht
mehr realisierbar sind, nicht besonders glaubwürdig.
Beantworte doch einfach konkret meine Frage, anstatt von den "meisten
Branchen" oder "allen Ecken und Enden" zu reden...
Post by Willy Moll
Kontokorrent ist eine Verrechnungsart beiderseitiger Ansprüche. Dieser
Begriff hat mit der Frage, ob einem verlangten Entgelt eine
ordentliche Rechnung zu Grund liegen sollte, nichts zu tun. Anstelle
nebulös derart unzutreffender Argumente zu verwenden: schreib doch
einfach, wo festgelegt ist, daß Bestimmungen (beispielhaft seien z.B.
die Vorschriften über den Inhalt einer Rechnung im Par. 14 UStG
genannt), die für alle Unternehmen gelten, für Banken keine Bedeutung
haben.
§4 Nr. 8d UStG

Oder anders gesagt: Leistungen im Zusammenhang mit der Führung von
Girokonten unterliegen nicht dem UStG und somit auch nicht dieser
Vorschrift.


Jan
Willy Moll
2004-06-22 07:47:48 UTC
Permalink
Post by Jan Liesenberg
Beantworte doch einfach konkret meine Frage, anstatt von den "meisten
Branchen" oder "allen Ecken und Enden" zu reden...
Ich hatte die Ausnahmen bereits genannt, damit kann auf die Aufzählung
aller übrigen verzichtet werden ;-)
Post by Jan Liesenberg
§4 Nr. 8d UStG
Oder anders gesagt: Leistungen im Zusammenhang mit der Führung von
Girokonten unterliegen nicht dem UStG und somit auch nicht dieser
Vorschrift.
Trotzdem gilt auch für Banken das Umsatzsteuergesetz. Und die Banken,
die für die Gebühren zur Umsatzsteuer optiert haben, müssen die
Bestimmungen beachten um den Vorsteuerabzug bei ihren
umsatzsteuerpflichtigen Kunden nicht zu gefährden. Außerdem müssen
Rechnungen über umsatzsteuerfreie Leistungen einen Passus über die
Steuerfreiheit enthalten, beispielsweise "Die Leistungen sind nach §4
Nr. 8d UStG von der Umsatzsteuer befreit".

Da du aber die eigentliche Frage, auf Grund welcher Bestimmungen
für Bankgebühren keine ordentliche Rechnung notwendig sei, nicht
beantworten willst, sollten wir den unfruchtbaren Disput damit
beenden.
--
MfG: Willy Moll

Willy Moll, Finanzhonorarberater, http://www.moll-fb.de
Jan Liesenberg
2004-06-23 13:11:31 UTC
Permalink
Hallo!
Post by Willy Moll
Ich hatte die Ausnahmen bereits genannt, damit kann auf die Aufzählung
aller übrigen verzichtet werden ;-)
Damit bleibst Du weiterhin konkrete Beispiele schuldig...
Post by Willy Moll
Da du aber die eigentliche Frage, auf Grund welcher Bestimmungen
für Bankgebühren keine ordentliche Rechnung notwendig sei, nicht
beantworten willst, sollten wir den unfruchtbaren Disput damit
beenden.
Ich habe die Frage beantwortet. Wenn Du diese nicht akzeptierst, ohne
allerdings die entsprechenden Rechtsgrundlagen zu nennen, aus denen Du Deine
Erkenntnisse entnimmst, ist das nicht mein Problem.



Jan
Frank Kozuschnik
2004-06-20 21:36:57 UTC
Permalink
Post by Willy Moll
Das fragt sich mit mehr Berechtigung jeder Unternehmer, der seine
Rechnungsschreibung seit 1.1. auf neue Vorschriften umstellen mußte.
[...] sofern mehr Aufwand für die Rechnungsstellung betrieben
werden muss (aus welchem Grund auch immer), wird dieser Aufwand
auch in irgendeiner Weise auf die Kunden umgelegt werden.
Das kommt sehr darauf an, ob sich das am Markt durchsetzen lässt.
Unabhängig davon kannst Du Datum und Umfang der Leistung ja jederzeit
anhand der Buchungen auf dem Kontoauszug nachvollziehen.
Ich glaube nicht, dass ein Unternehmer, der "ordentliche" Rechnungen
schreiben muss, auch nur annähernd so argumentieren könnte.
Post by Willy Moll
Es ist schon erstaunlich, mit welcher Arroganz heutzutage (und nicht
nur in der Finanzbranche) *kundenunfreundliche* Positionen verteidigt
werden.
Ich halte es für extrem kundenfreundlich, wenn man sich Gedanken darüber
macht, wie unnötge Kosten vermieden werden können. Nur weil einige wenige
Pedanten nichts Besseres zu tun haben, als jeden Cent nachzurechnen, müssen
ja nicht alle anderen dafür zahlen...
Ein echter Pedant wird das wahrscheinlich auch anhand der Buchungen
auf dem Kontoauszug schaffen, wie du es oben empfohlen hast. Nur der
Normalkunde wird das in der Regel bleiben lassen, wenn es ihm zu
aufwendig erscheint.

Eigentlich sollte es selbstverständlich sein, dass der Kunde die
Leistungen so aufgeschlüsselt bekommt, dass er den Gesamtpreis mit
vernünftigem Aufwand nachvollziehen kann. Leute mit diesem Ansinnen
würde ich nicht unbedingt als Pedanten bezeichnen.
Jan Liesenberg
2004-06-21 18:49:40 UTC
Permalink
Hallo!
Post by Frank Kozuschnik
Das kommt sehr darauf an, ob sich das am Markt durchsetzen lässt.
Es gibt immer auch solche Preise, die nicht im Fokus stehen und die man fast
beliebig anpassen kann.
Post by Frank Kozuschnik
Ein echter Pedant wird das wahrscheinlich auch anhand der Buchungen
auf dem Kontoauszug schaffen, wie du es oben empfohlen hast. Nur der
Normalkunde wird das in der Regel bleiben lassen, wenn es ihm zu
aufwendig erscheint.
Eigentlich sollte es selbstverständlich sein, dass der Kunde die
Leistungen so aufgeschlüsselt bekommt, dass er den Gesamtpreis mit
vernünftigem Aufwand nachvollziehen kann. Leute mit diesem Ansinnen
würde ich nicht unbedingt als Pedanten bezeichnen.
Das ist der Punkt: Was ein "vernünftiger Aufwand" ist und was nicht ist eine
reine Ansichtssache.

Und was nützt es Dir, wenn da dann "5 Überweisungen x 0,30 EUR" irgendwo
aufgeschlüsselt steht? Wenn Du wirklich kontrollieren willst, ob das dann
auch so stimmt, musst Du auch die einzelnen Buchungen im Kontoauszug sowie
das Preisverzeichnis anschauen.


Jan
Frank Kozuschnik
2004-06-22 20:30:17 UTC
Permalink
Post by Jan Liesenberg
Post by Frank Kozuschnik
Das kommt sehr darauf an, ob sich das am Markt durchsetzen lässt.
Es gibt immer auch solche Preise, die nicht im Fokus stehen und die
man fast beliebig anpassen kann.
Wenn man in der Lage ist, die Preise fast beliebig anzupassen, dann
macht man das ohnehin - unabhängig von den Kosten.
Post by Jan Liesenberg
Post by Frank Kozuschnik
Eigentlich sollte es selbstverständlich sein, dass der Kunde die
Leistungen so aufgeschlüsselt bekommt, dass er den Gesamtpreis mit
vernünftigem Aufwand nachvollziehen kann. Leute mit diesem Ansinnen
würde ich nicht unbedingt als Pedanten bezeichnen.
Das ist der Punkt: Was ein "vernünftiger Aufwand" ist und was nicht
ist eine reine Ansichtssache.
Im Prinzip schon. Deine Ansicht ist aber für meinen Geschmack etwas
sehr von der Einstellung geprägt, die Bank werde es schon richtig
machen und müsse keinerlei Aufwand treiben, dem Kunden die Kontrolle
zu vereinfachen.
Post by Jan Liesenberg
Und was nützt es Dir, wenn da dann "5 Überweisungen x 0,30 EUR" irgendwo
aufgeschlüsselt steht? Wenn Du wirklich kontrollieren willst, ob das dann
auch so stimmt, musst Du auch die einzelnen Buchungen im Kontoauszug sowie
das Preisverzeichnis anschauen.
Wenn das Preismodell der Bank wirklich *so* einfach ist, ist die Sache
wohl wirklich kein echtes Problem. Matthias hatte weiter oben aber
schon aufgezeigt, dass das bei der Postbank nicht ganz zutrifft.
Jan Liesenberg
2004-06-23 13:18:44 UTC
Permalink
Hallo!
Post by Frank Kozuschnik
Wenn man in der Lage ist, die Preise fast beliebig anzupassen, dann
macht man das ohnehin - unabhängig von den Kosten.
Das kann ich aus der Praxis so nicht bestätigen.
Post by Frank Kozuschnik
Im Prinzip schon. Deine Ansicht ist aber für meinen Geschmack etwas
sehr von der Einstellung geprägt, die Bank werde es schon richtig
machen und müsse keinerlei Aufwand treiben, dem Kunden die Kontrolle
zu vereinfachen.
Das mag sein, spielt aber keine Rolle. Jeder hat bei einer subjektiven
Bewertung seine Gründe, warum er das so oder so beurteilt.
Post by Frank Kozuschnik
Wenn das Preismodell der Bank wirklich *so* einfach ist, ist die Sache
wohl wirklich kein echtes Problem. Matthias hatte weiter oben aber
schon aufgezeigt, dass das bei der Postbank nicht ganz zutrifft.
Egal wie einfach oder kompliziert das Preismodell ist: Wenn man die
Kontoabrechnung komplett prüfen will, dann muss man sich die
Abrechnungsgrundlagen (= die einzelnen Buchungen) ohnehin komplett
durchsehen.


Jan
Konrad Wilhelm
2004-06-23 17:27:46 UTC
Permalink
Post by Jan Liesenberg
Egal wie einfach oder kompliziert das Preismodell ist: Wenn man die
Kontoabrechnung komplett prüfen will, dann muss man sich die
Abrechnungsgrundlagen (= die einzelnen Buchungen) ohnehin komplett
durchsehen.
Wie kann ich auf dem Kontoauszug denn überhaupt feststellen, in welche
Preiskategorie die jeweilige Buchung fällt?
Ich finde auf den Auszügen unserer VoBa da keine Hinweise.

k.
--
Konrad Wilhelm <***@web.de>
Südstr. 3, D48329 Havixbeck
Jan Liesenberg
2004-06-23 21:47:24 UTC
Permalink
Hallo!
Post by Konrad Wilhelm
Wie kann ich auf dem Kontoauszug denn überhaupt feststellen, in welche
Preiskategorie die jeweilige Buchung fällt?
Ich finde auf den Auszügen unserer VoBa da keine Hinweise.
Naja, Überweisung, Dauerauftrag und Lastschrift musst Du dann natürlich
schon unterscheiden können....


Jan
Konrad Wilhelm
2004-06-24 07:39:23 UTC
Permalink
Post by Jan Liesenberg
Hallo!
Post by Konrad Wilhelm
Wie kann ich auf dem Kontoauszug denn überhaupt feststellen, in welche
Preiskategorie die jeweilige Buchung fällt?
Ich finde auf den Auszügen unserer VoBa da keine Hinweise.
Naja, Überweisung, Dauerauftrag und Lastschrift musst Du dann natürlich
schon unterscheiden können....
Ich hab hier z. B.:
18.02 HAGEBAU PARTNERCARD 1500,00 -
BLZ: (xyz) Kto: (...)
Datum 18.02.04 Zeit 14:55 UTF-1: (lange Zahl)
HAGEBAU PARTNERCARD (Kartennr.)

War das nun eine belegbehaftete Überweisung oder eine beleglose
Überweisung? Ich kriegs nicht raus.

k.
--
Konrad Wilhelm <***@web.de>
Südstr. 3, D48329 Havixbeck
Jan Liesenberg
2004-06-24 10:57:41 UTC
Permalink
Hallo!
Post by Konrad Wilhelm
18.02 HAGEBAU PARTNERCARD 1500,00 -
BLZ: (xyz) Kto: (...)
Datum 18.02.04 Zeit 14:55 UTF-1: (lange Zahl)
HAGEBAU PARTNERCARD (Kartennr.)
War das nun eine belegbehaftete Überweisung oder eine beleglose
Überweisung? Ich kriegs nicht raus.
Wenn Du die veranlasst hast, wirst Du ja wissen, ob Du die Überweisung
online machst oder nicht. Ich kenne allerdings auch eine etwas
ausführlichere Kennzeichnung, so dass eine Unterscheidung anhand der Angaben
auf dem Kontoauszug möglich ist. Hängt eben vom Institut ab...


Jan
Peter Siemer
2004-06-25 08:36:40 UTC
Permalink
Hallo Konrad
Post by Konrad Wilhelm
Post by Jan Liesenberg
Naja, Überweisung, Dauerauftrag und Lastschrift musst Du dann natürlich
schon unterscheiden können....
18.02 HAGEBAU PARTNERCARD 1500,00 -
BLZ: (xyz) Kto: (...)
Datum 18.02.04 Zeit 14:55 UTF-1: (lange Zahl)
HAGEBAU PARTNERCARD (Kartennr.)
War das nun eine belegbehaftete Überweisung oder eine beleglose
Überweisung? Ich kriegs nicht raus.
Das ist ziemlich sicher eine belegfreie Einzugsbelastung durch ein
Kartenunternehmen, naemlich HAGEBAU...
Ich habe noch nie erlebt oder gehört, daß Kredit- oder Inkassokarten mit
Papier ihre Bankgeschäfte tätigen. Wäre viel zu teuer.

Peter
Konrad Wilhelm
2004-06-25 10:27:42 UTC
Permalink
On Fri, 25 Jun 2004 10:36:40 +0200, Peter Siemer
Post by Peter Siemer
Hallo Konrad
Post by Konrad Wilhelm
Post by Jan Liesenberg
Naja, Überweisung, Dauerauftrag und Lastschrift musst Du dann natürlich
schon unterscheiden können....
18.02 HAGEBAU PARTNERCARD 1500,00 -
BLZ: (xyz) Kto: (...)
Datum 18.02.04 Zeit 14:55 UTF-1: (lange Zahl)
HAGEBAU PARTNERCARD (Kartennr.)
War das nun eine belegbehaftete Überweisung oder eine beleglose
Überweisung? Ich kriegs nicht raus.
Das ist ziemlich sicher eine belegfreie Einzugsbelastung durch ein
Kartenunternehmen, naemlich HAGEBAU...
So kann man sich irren. Es war eine Überweisung, mit der meine Frau
per Überweisungsformular 1500.- € von ihrem Giro auf die Visa
überwiesen hat, weil es dort paar Zinsen gibt und sie mit der Visa
überall kostenlos Bargeld holen kann.
Post by Peter Siemer
Ich habe noch nie erlebt oder gehört, daß Kredit- oder Inkassokarten mit
Papier ihre Bankgeschäfte tätigen. Wäre viel zu teuer.
Wie schon gesagt: es war nicht die Kartenfirma die dieses Geschäft
getätigt hat.

So viel zur Nachvollziehbarkeit von Kontogebühren (bei unserer VoBa).

k.
--
Konrad Wilhelm <***@web.de>
Südstr. 3, D48329 Havixbeck
Peter Siemer
2004-06-30 08:08:26 UTC
Permalink
Hallo Konrad,
Post by Konrad Wilhelm
Post by Peter Siemer
Post by Konrad Wilhelm
18.02 HAGEBAU PARTNERCARD 1500,00 -
BLZ: (xyz) Kto: (...)
Datum 18.02.04 Zeit 14:55 UTF-1: (lange Zahl)
HAGEBAU PARTNERCARD (Kartennr.)
War das nun eine belegbehaftete Überweisung oder eine beleglose
Überweisung? Ich kriegs nicht raus.
Das ist ziemlich sicher eine belegfreie Einzugsbelastung durch ein
Kartenunternehmen, naemlich HAGEBAU...
So kann man sich irren. Es war eine Überweisung, mit der meine Frau
per Überweisungsformular 1500.- ¤ von ihrem Giro auf die Visa
überwiesen hat, weil es dort paar Zinsen gibt und sie mit der Visa
überall kostenlos Bargeld holen kann.
Ja, Du hast Recht, was diese Buchung angeht. Aber Du kennst Deine Karten eher
als ich. Ich benutze sie nur als Kreditgeber, habe also keine Überweisungen auf
die Karte. In meinem Falle muß es ein Einzug sein, weil ein Minus auf dem Giro.
Bei Dir gibts zwei Möglichkeiten, Einzug vom Kartenunternehmen oder Überweisung
von Dir oder Deine/m/r Partner/in.
Auffällig ist nur die Konstruktion Minus vom Giro und Nennung der Partnerkarte.
Werden die Belastungen durch die/den Karten-Partner nicht ohne Unterschied von
Deinem Konto eingezogen? Vielleicht ist dieser Hinweis "Partnerkarte" die
einzige Unterscheidung?

Peter
Konrad Wilhelm
2004-06-30 19:57:58 UTC
Permalink
On Wed, 30 Jun 2004 10:08:26 +0200, Peter Siemer
Post by Peter Siemer
Post by Konrad Wilhelm
War das nun eine belegbehaftete Überweisung oder eine beleglose
Überweisung? Ich kriegs nicht raus.
Ja, Du hast Recht, was diese Buchung angeht. Aber Du kennst Deine Karten eher
als ich. Ich benutze sie nur als Kreditgeber, habe also keine Überweisungen auf
die Karte. In meinem Falle muß es ein Einzug sein, weil ein Minus auf dem Giro.
Bei Dir gibts zwei Möglichkeiten, Einzug vom Kartenunternehmen oder Überweisung
von Dir oder Deine/m/r Partner/in.
Auffällig ist nur die Konstruktion Minus vom Giro und Nennung der Partnerkarte.
Werden die Belastungen durch die/den Karten-Partner nicht ohne Unterschied von
Deinem Konto eingezogen? Vielleicht ist dieser Hinweis "Partnerkarte" die
einzige Unterscheidung?
Vielleicht ja, vielleicht auch nein, vielleicht muss ichtatsächlich
die Eigenarten aller Zahlungspartner genau kennen, um die
Gebührenabrechnung meiner VoBa nachvollziehen zu können.
Ich glaub aber nicht, dass das befriedigend ist, ich glaub nicht mal,
dass das zumutbar ist.
Ich werd beim kommenden Abschluss noch mal probieren ob ich die
Kontoführungsgebühren nachvollziehen kann. Wenn nicht leg ich
Widerspruch gegen den Quartalsabschluss ein, dann werde ich wohl
vorgerechnet bekommen, wie sich die 5,08 € zusammensetzen.

k.
--
Konrad Wilhelm <***@web.de>
Südstr. 3, D48329 Havixbeck
Rainer Zocholl
2004-06-19 17:54:00 UTC
Permalink
Post by Jan Liesenberg
Hallo!
Post by Matthias Hanft
Das kann ich Dir auch sagen: Daß am Ende des Quartals z.B. 18,53 EUR
abgebucht
Post by Matthias Hanft
werden und man dann selber nachgucken kann, ob das stimmt (pro Monat
5,90 Grundgebühr, 0,09 beleglose Buchungen, davon die ersten 10
frei, 0,55 beleghafte Buchungen). Da würde man sich halt eine
genauere
Aufschlüsselung
Post by Matthias Hanft
wünschen... momentan ist das ungefähr so wie die Telefonrechnungen
vor 30 Jahren: N Einheiten, dazu die Grundgebühr, und fertig, paßt
auf DIN A 6
:-)
Ich bin mir nicht sicher, ob die Telefonrechnungen durch die
Aufschlüsselung wirklich an Transparenz gewonnen haben. ;-)
Ich bin mir nicht sicher, ob es da nicht so eine Kaufmannregel
gibt, das der Kunde eine Abrechnung mit vertretbaren(!) Aufwand
nachvoll ziehen können muss.
Ich bin mir aber rel. sicher: das gibt es.
Aber OK, welcher Bänker ist schon ein seriöser Hamburger Kaufmann? ;-)
Post by Jan Liesenberg
Es gibt aber auch einen wesentlichen Unterschied: Bei
Kontoabrechnungen kannst Du ja - wie Du selbst auch schreibst - die
Grundlagen für die Berechnung auf den Kontoauszügen nachvollziehen,
nämlich die Einzelumsätze. Ist zwar ein bisschen mühsam, aber machbar.
Klar. Wenn ich mein Wohnzimmer tapezieren lassen, schreibt der
Handwerker auch
An Material: 356,56 Euro
An Arbeit: 523,56 Euro.
1020,94 Euro wurden von Ihrem Konto bereits abgebucht.


Ich kann ja nachmessen, weiss was eine Rolle Tapete gekostet hat,
ein bischen rechnen und gut ist.
Und wie lange der Meister zugange war weiss ich ja auch!
Und die Differenz zwischen Summe und Abbuchung?
Das weiss ich doch auch: Die Mehrwertsteuer.

Wenn auf Deiner Autorechnung steht:
An Teilen: 245 Euro.
würdest Du doch wohl wissen wollen, wie sie auf diese
enorme Summe kommen?

Was meinst Du wieviel arbeit das für den Gesellen ist
und wie der diesen -manuellen- Papierkram hasst?

Eine Bank könnte das aber trivial kundenfreundlich lösen,
da alels eh schon im Computer steckt.
Anno 1900 mag das Aufwand gewesen sein. Aber Heute?
Post by Jan Liesenberg
Beim Telefon müsstest Du erstmal selbst eine Aufzeichnung der
Gespräche vornehmen.
Was leider nicht mehr sicher möglich ist.
(3er Konfernz, Anrufumleitung, R-Gespräch etc.)
Post by Jan Liesenberg
Zwar kann ich es nachvollziehen, dass der eine oder andere sich besser
fühlt, wenn er alles ganz genau und auf einen Blick nachrechnen kann.
Das war früher bei der Postbank kein Problem.
Denn "früher" hatten die die Gebühren monatlich abgerechnet
und vieles war eh "Pauschal".
D.h es gab nur 3 unterschiedliche Rechnungsbeträge.
Auslandsüberweisungen wurde extra am tag der Überweisung
abgerechnet. Was natürlich auch ätzend ist, wenn man
seine "Kontoführungskosten" ermitteln will.
Z.B. werden die Umschläge auch an dem Tag abgerechnet
an dem sie versendet wurden.

Irgendwann wollte dieser Beamtenladen dann "richtige Bank" werden und
"richtige Banken" buchen quartalsweise.
Ganz toll. Das gab dan auch ordentlich Sand im Getriebe,
weil die Rechner für die quartalsweise Berechnung wohl zu schwach
waren, da ja nun 3mal soviel errechnet werden musste...welch überraschung...
Post by Jan Liesenberg
Ich denke dann aber auch immer daran, dass jede Detaillierung der
Abrechnung letztlich wieder zusätzliche Kosten verursacht,
Klar.
Aber so ist dem Beschiss Tür und Tor geöffnet!
Das Bänker alles vertraunswürdige fehlerlose Engel/Gutmenschen sind
willst Du ja wohl nicht behaupten?
Post by Jan Liesenberg
die irgendjemand tragen muss.
Ob da der Nutzen wirklich den Aufwand rechtfertigt?
Ja.

Sooo viel aufand ist das wohl nicht, diese Sachen
auszudrucken.
"Erfasst" und gespeichert werden müssen sie sowieso.

Andereseits:
In einem Test war es die Postbank, die -als einzige Bank-
regelmässig zu wenig(!) Gebühren berechnete...


BTW:
Das mit dem Telefon-EVN hat zu ganz erheblichen Kosteneinsparungen
geführt, da viele unnötige Rückfragen unterblieben.
Jan Liesenberg
2004-06-19 19:39:34 UTC
Permalink
Hallo!
Post by Rainer Zocholl
Ich bin mir nicht sicher, ob es da nicht so eine Kaufmannregel
gibt, das der Kunde eine Abrechnung mit vertretbaren(!) Aufwand
nachvoll ziehen können muss.
Ich bin mir aber rel. sicher: das gibt es.
Ich halte es für vertretbar, die Buchungen durchzuzählen, Du offenbar nicht.
Wer ist nun im Recht?
Post by Rainer Zocholl
Aber OK, welcher Bänker ist schon ein seriöser Hamburger Kaufmann? ;-)
*meld* ;-)
Post by Rainer Zocholl
Klar. Wenn ich mein Wohnzimmer tapezieren lassen, schreibt der
Handwerker auch
An Material: 356,56 Euro
An Arbeit: 523,56 Euro.
1020,94 Euro wurden von Ihrem Konto bereits abgebucht.
Da kann es sich ja auch um zig verschiedene Materialien mit verschiedenen
Maßen etc. handeln. Hier wäre für mich auch die Grenze des vertretbaren
Aufwandes überschritten.
Post by Rainer Zocholl
An Teilen: 245 Euro.
würdest Du doch wohl wissen wollen, wie sie auf diese
enorme Summe kommen?
Ja, da kann ich das aber ja auch selbst nicht nachvollziehen, was die da
eingebaut haben.
Post by Rainer Zocholl
Eine Bank könnte das aber trivial kundenfreundlich lösen,
da alels eh schon im Computer steckt.
Anno 1900 mag das Aufwand gewesen sein. Aber Heute?
Nochmal: Sicher ist das technisch machbar. Aber jedes Bankrechenzentrum hat
so viele andere Programmieraufträge mit höheren Prioritäten...
Post by Rainer Zocholl
Irgendwann wollte dieser Beamtenladen dann "richtige Bank" werden und
"richtige Banken" buchen quartalsweise.
Ganz toll. Das gab dan auch ordentlich Sand im Getriebe,
weil die Rechner für die quartalsweise Berechnung wohl zu schwach
waren, da ja nun 3mal soviel errechnet werden musste...welch
überraschung...

Das mit der quartalsweisen Abrechnung von Privatgirokonten hat einen ganz
einfachen Grund. Ich empfehle einen Blick in §5 VerbKrG.
Post by Rainer Zocholl
Klar.
Aber so ist dem Beschiss Tür und Tor geöffnet!
Warum das? Wie stellst Du Dir das vor? Der Bankrechner wählt zufällig
unschuldige Kunden aus und schlägt mal hier und mal da was auf die
Kontoführungsentgelte drauf?
Post by Rainer Zocholl
Das Bänker alles vertraunswürdige fehlerlose Engel/Gutmenschen sind
willst Du ja wohl nicht behaupten?
Nein, ich kenne da auch außerhalb einer Bank niemanden, der das ist.
Post by Rainer Zocholl
Sooo viel aufand ist das wohl nicht, diese Sachen
auszudrucken.
"Erfasst" und gespeichert werden müssen sie sowieso.
s.o., Prioritäten
Post by Rainer Zocholl
Das mit dem Telefon-EVN hat zu ganz erheblichen Kosteneinsparungen
geführt, da viele unnötige Rückfragen unterblieben.
Gibt's ja: Jede einzelne Buchung, die im Kontoführungsentgelt enthalten ist,
wird im Kontoauszug aufgeführt.



Jan
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