Hallo Chris,
Post by Chris RainerEin absoluter UNSINN.
Ich verwalte immer noch für viele Leute Konten/Gelder.
Weil Du das tust, ist es noch lange kein Unsinn, daß David eine solche
Checkbox auf seinem Kontoeröffnungsantrag hat...
Post by Chris RainerPost by David JohnstoneIch möchte zusammen mit einem anderen Familienmitglied
eine Immobilie in Deutschland kaufen. Dazu wurde sie mir
ein größeren Geldbetrag aus dem Ausland überweisen. Ich
mußte dann in alle Wahrscheinlichkeit Angaben machen zu
der Ursprung des Geldes (Geldwäschegesetz usw.).
Wichtig: den grossen Betrag splitten.
*Das* ist UNSINN.
Wenn das Geld legalen Ursprungs ist und legal in D verwendet werden soll
(und die gemachten Angaben deuten darauf hin, daß dem so ist), kann das
Geld ohne Probleme auch in einem Rutsch aufs Konto kommen.
Im Gegenteil: wer unnötig splittet, setzt sich eher dem *Verdacht* aus,
daß dies absichtlich zur Verschleierung geschehen ist (schon
erstaunlich, daß Du ihm nicht empfohlen hast, den gesplitteten Betrag
auf 10 verschiedene Banken aufzuteilen, weil ein gesplitteter Großbetrag
bei einer Bank auffällt [und dann die Geldwäscheregularien hinsichtlich
Meldung u.ä. auch bei Einzelbeträgen unterhalb der gesetzlichen Grenze
gelten] - sog. "smurfing"...)
Post by Chris RainerJedes EU-Land hat andere Usancen.
Ob eine Bank den Geldeingang meldet oder nicht, hängt von vielen Sachen ab.
Man muß hier insbesondere zwischen Meldungen nach AWG/AWV und GWG
unterscheiden. Banken melden --wenn überhaupt-- nur
Geldwäscheverdachtsfälle. So er seiner Bank den Hintergrund der
Transaktion ebenso glaubhaft erklärt (wenn er denn gefragt wird) wie
uns, wird auch nix gemeldet.
Davon unabhängig ist *er* bei Transaktionen von und ins Ausland zur
Abgabe der statistischen Meldung nach AWG/AWV verpflichtet (die geht
aber zur Bundesbank und nicht an irgendwelche Strafverfolgungsbehörden
und darum kümmert sich auch seine Bank nicht).
Post by Chris RainerPost by David JohnstoneIch möchte aber nicht, daß das Geld automatisch als mein Eigentum gilt
da dann vermutlich Schenkungssteuer fällig ist.
Wieso Schenkung?
Weil es möglicherweise eine ist. Ob, das entscheidet nicht seine Bank
(und meldet den Eingang auch nicht dem Finanzamt). Wenn es sich um eine
steuerpflichtige Schenkung handelt, ist diese gemäß geltendem
Steuerrecht zu versteuern. Völlig unabhängig davon, ob das nun
gesplittet wurde, bar oder unbar, aus dem Inland oder Ausland kommt.
Ob im Fall von David eine (Schenkungs-)Steuerpflicht besteht, läßt sich
aus den gegebenen Informationen nicht abschätzen (im Moment würde ich
sogar eher sagen, daß es nicht ansatzweise eine steuerpflichtige
Schenkung ist).
Schon von vornherein rechtswidrige Methoden der Steuerverkürzung zu
empfehlen, ist keine gute Idee.
gruß aus berlin
der stef