Hallo,
Post by Matthias HanftPost by Andreas KohlbachWenn jemand eine IBAN (und ggf. einen Namen) hat, kann er einziehen?
Ja, technisch ist das ohne weiteres möglich - wenn man mit seiner
Bank eine grundsätzliche Lastschrifteinzugsvereinbarung hat (was
i.d.R. nur bei Geschäftskonten, aber nicht bei Privatkonten möglich
ist).
Ich bekomme in FinTS- oder EBICS-Umsätzen auch die IBAN des "Gegners"
mitgeteilt, so dass ich sogar von jemandem einziehen könnte, der mir
seine IBAN nicht gesagt hat, aber mir von dort etwas überwiesen hat.
In meinem Online-Shop biete ich Vorkasse-Überweisung und Lastschrift-
einzug an. Die meisten Kunden wählen Lastschrifteinzug, aber wenn
1. der Händler soll meine Kontonummer nicht erfahren
2. der Händler soll nicht von meinem Konto abbuchen können
ist das Quatsch, weil beides nicht zutrifft: Wenn der Kunde mir was
überwiesen hat, erfahre ich a) seine Kontonummer und kann b) auch
was von dort abbuchen (zwar illegal, aber - wie gesagt - technisch
ohne weiteres möglich).
ich habe einen anderen Grund, nur noch per Vorkasse zu zahlen: andere
Zahlungswege bergen die Möglichkeit, einen (mir nicht genehmen)
Dienstleister dazwischen zu schalten. Ich will schlicht nicht, dass
meine Daten unkontrollierbar über den großen Teich wandern, und auch
nicht, dass sie bei hiesigen Datenkraken wie Sprava oder Schufa landen.
In aller Regel kann man das nicht zuverlässig vor der Zahlung erkennen.
Dadurch haben sich auch Kreditkarten für mich als nutzlos erwiesen, und
die meisten (lies: fast alle) Zahlungen damit werden im Hintergrund über
Paypal abgewickelt. Aus diesem Grund habe ich inzwischen meine
Kreditkarten gekündigt und zahle nur noch in bar oder per Überweisung
als Vorkasse.
Post by Matthias HanftUnd - zumindest bei kleineren Beträgen - kann ich auch "Dagobert
Duck" ins Namensfeld schreiben; das funktioniert trotzdem.
Post by Andreas KohlbachWürde die Bank einen (online) darauf hinweisen? Weil nicht jeder schaut
jeden Tag auf sein Konto, sodass die Frist zum Storno vielleicht abläuft.
Naja, täglich ist nicht unbedingt nötig, aber z.B. einmal pro Woche
sollte man schon mal schauen. Wobei die Stornofrist ja "gemütliche"
acht Wochen sind - das sollte wohl jeder halbwegs schaffen...
Wie ich die Vorgabe verstehe, erwarte ich eher, dass die Transaktion
nicht durchgeführt wird. Entweder bis der Zahler es noch einmal
ausdrücklich bestätigt oder eben mit Hinweis auf die fehlende
Übereinstimmung gar nicht. Eine Storno-Möglichkeit würde m.E. dem Sinn
der Vorschrift nicht entsprechen.
--
Gruß
Alex