Discussion:
Keine Online-Überweisung auf Lotteriekonten bei der Postbank
(zu alt für eine Antwort)
Michael Kreienberg
2015-05-30 15:58:20 UTC
Permalink
Hallo,

die Postbank schreibt in Ihrem Portal: "Bei Teilnahme einer Lotterie nutzen
Sie bitte immer das schriftliche Originalformular. Hier können Sie aus
rechtlichen Gründen keinen Online-Überweisung vornehmen." (vgl.
https://antworten.postbank.de/frage/wieso-kann-ich-keine-online-ueberweisung-auf-das-lotterie-konto-aktion-15836.html).
Das betrifft zum Beispiel "Aktion Mensch".

Welche rechtlichen Gründe zwingen die Postbank Online-Überweisungen auf
deutsche Konten von Lotterien zu blockieren und nur teuer beleghaft
anzunehmen?

VG
Michael
Matthias Hanft
2015-05-30 17:14:27 UTC
Permalink
Post by Michael Kreienberg
Welche rechtlichen Gründe zwingen die Postbank Online-Überweisungen auf
deutsche Konten von Lotterien zu blockieren und nur teuer beleghaft
anzunehmen?
Hier gibts die (allerdings "nicht-rechtliche") Begründung, dass in den
vorgedruckten Belegen eine Losnummer enthalten ist, die sonst fehlt:
https://antworten.postbank.de/frage/warum-sind-ueberweisungen-auf-ein-lotteriekonto-nicht-moeglich-ich-wol-26733.html

Dass der User die Losnummer im Online-Banking eingibt, wollen sie aber
anscheinend auch nicht:
https://antworten.postbank.de/frage/ich-habe-beim-ueberweisungsversuch-zu-aktion-mensch-sowohl-die-konto-n-26768.html

Seltsam... vielleicht erfordert eine Lotterieteilnahme die "Schriftform"?
Im Lotteriegesetz (gibts sowas?) bin ich auch kein Eggsberde...

Gruß Matthias.
Andreas Portz
2015-05-30 17:30:31 UTC
Permalink
Post by Michael Kreienberg
Welche rechtlichen Gründe zwingen die Postbank Online-Überweisungen auf
deutsche Konten von Lotterien zu blockieren und nur teuer beleghaft
anzunehmen?
Kunden'verarsche'? Ein diesbezügliches Gesetz kann es kaum geben (oder
erst seit knapp einem Jahr), denn seinerzeit hatte ich zweimal bei der
ING DiBa per online banking genau solche Aktion Mensch Lose mit
angegebener Losnummer im Verwendungszweck bezahlt.


-Andreas
Andreas Portz
2015-05-30 17:41:09 UTC
Permalink
Post by Andreas Portz
erst seit knapp einem Jahr), denn seinerzeit hatte ich zweimal bei der
ING DiBa per online banking genau solche Aktion Mensch Lose mit
Ich nehme alles zurück und behaupte das Gegenteil. Es waren Lastschriften.


-Andreas
Kathinka Wenz
2015-05-30 19:29:30 UTC
Permalink
Post by Michael Kreienberg
Welche rechtlichen Gründe zwingen die Postbank Online-Überweisungen auf
deutsche Konten von Lotterien zu blockieren und nur teuer beleghaft
anzunehmen?
Frag doch einfach die Postbank. Zumindest bevor sie von der Deutschen Bank
gekauft wurden, habe sie auf Fragen sehr ausführlich geantwortet.

Die Antwort würde mich in der Tat auch interessieren, ich habe gerade mal
nach so einem Gesetz gegooglet und nichts gefunden.

Gruß, Kathinka
G. Kohl
2015-05-31 09:00:54 UTC
Permalink
Michael Kreienberg schrieb/wrote am/on 30.05.2015 17:58
Post by Michael Kreienberg
die Postbank schreibt in Ihrem Portal: "Bei Teilnahme einer Lotterie
nutzen Sie bitte immer das schriftliche Originalformular. Hier können
Sie aus rechtlichen Gründen keinen Online-Überweisung vornehmen." (vgl.
https://antworten.postbank.de/frage/wieso-kann-ich-keine-online-ueberweisung-auf-das-lotterie-konto-aktion-15836.html).
Das betrifft zum Beispiel "Aktion Mensch".
Welche rechtlichen Gründe zwingen die Postbank Online-Überweisungen auf
deutsche Konten von Lotterien zu blockieren und nur teuer beleghaft
anzunehmen?
https://antworten.postbank.de/frage/warum-sind-ueberweisungen-auf-ein-lotteriekonto-nicht-moeglich-ich-wol-26733.html?tag=lotterie&open=1

Frage:
Warum sind Überweisungen auf ein Lotteriekonto nicht möglich? Ich wollte
gerne ein Jahreslos bei der Aktion Mensch spielen, und die ist ja wohl
als besonders förderungsfähig anerkannt?????

(gestellt von meinseiner am 08.07.2013)

Antwort der Postbank von Sabine B.

Für die Teilnahme an der "Aktion Mensch" benötigt die Lotterie Ihre
Losnummer. Deshalb können Sie für die Teilnahme nur das von der Lotterie
ausgegebene Los (Überweisungsträger) nutzen. Diese liegen z.B. in
unseren Filialen aus.

Hilft Ihnen das weiter? Wenn nicht, stellen Sie bitte eine erneute Frage
im Portal "Fragen und Antworten".

(Stand: 08.07.2013)
=================================

Frage:

Ich habe beim Überweisungsversuch zu Aktion Mensch sowohl die Konto-Nr.
als auch die Losnummer korrekt vom Originallos auf die Onlineüberweisung
übertragen, beim Abruf der mTAN kam die Meldung:" Diese Kontonummer
gehört zu einem Lotteriekonto. Überweisungen zu Lotteriekonten sind
nicht möglich."

(gestellt von meinseiner am 08.07.2013)

Antwort der Postbank von Sabine B.

Eine beleglose Überweisung auf das Konto einer Lotterie ist nicht
möglich. Hier benötigen wir Immer den Auftrag im Original.

(Stand: 09.07.2013)
--
GERD KOHL
***@gerko.net


*** Wichtig - Important ***
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(bei Antwort unbedingt "LOESCHDAS" aus meiner E-Mail-Adresse loeschen)
(to reply please remove "LOESCHDAS" from my e-mail-address)
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Tobias Schuster
2015-05-31 18:57:52 UTC
Permalink
Post by G. Kohl
Ich habe beim Überweisungsversuch zu Aktion Mensch sowohl die Konto-Nr.
als auch die Losnummer korrekt vom Originallos auf die Onlineüberweisung
übertragen, beim Abruf der mTAN kam die Meldung:" Diese Kontonummer
gehört zu einem Lotteriekonto. Überweisungen zu Lotteriekonten sind
nicht möglich."
(gestellt von meinseiner am 08.07.2013)
Antwort der Postbank von Sabine B.
Eine beleglose Überweisung auf das Konto einer Lotterie ist nicht
möglich. Hier benötigen wir Immer den Auftrag im Original.
Ist doch logisch. Es gibt Leute, die schaffen es nicht wirklich so eine
Losnummer korrekt abzutippen. So könnte eine Nummer zweimal belegt sein.

Wenn die dann gezogen wird, wie schaut dann die Ausschüttung aus?
Als Gewinner habe ich dann wegen dem DAU nur die Hälfte zu beanspruchen?

Bei beleghaften Vorgängen ist dies alles ausgeschlossen.

2
G. Kohl
2015-05-31 09:58:24 UTC
Permalink
Michael Kreienberg schrieb/wrote am/on 30.05.2015 17:58
Post by Michael Kreienberg
die Postbank schreibt in Ihrem Portal: "Bei Teilnahme einer Lotterie
nutzen Sie bitte immer das schriftliche Originalformular. Hier können
Sie aus rechtlichen Gründen keinen Online-Überweisung vornehmen." (vgl.
https://antworten.postbank.de/frage/wieso-kann-ich-keine-online-ueberweisung-auf-das-lotterie-konto-aktion-15836.html).
Das betrifft zum Beispiel "Aktion Mensch".
Welche rechtlichen Gründe zwingen die Postbank Online-Überweisungen auf
deutsche Konten von Lotterien zu blockieren und nur teuer beleghaft
anzunehmen?
https://www.aktion-mensch.de/co/am/pls/lotterie/am.controller?psession=2EE5039E2A7AC541A7D39C86ED39EA83&p_rubrik=verbraucherinformationen&p_seite=artikel_8_1&pp=J

3. Durchführung der Lotterie

a) Jede Person, die an der Lotterie teilnehmen will, muss hierfür
einen Betrag von.......

...mittels der besonders herausgegebenen Losvordrucke über die Post, ein
Bankinstitut, eine Sparkasse überweisen oder einzahlen bzw. abbuchen
lassen. Die genannten Lotteriezahlscheine und Einzugsermächtigungen sind
kostenlos bei der Post, den Bankinstituten, den Sparkassen und der
Aktion Mensch erhältlich. Sie werden auch per Post übersandt oder in
Zeitschriften beigelegt. Auf dem Kontoauszug des Auftraggebers erscheint
bei Abbuchung die zwölfstellige Losnummer. Die Losbestellung und den
Auftrag zur Abbuchung des Teilnahmebeitrags von seinem Bank- oder
Kreditkartenkonto kann der Loskäufer der Aktion Mensch auch telefonisch,
schriftlich oder per Internet erteilen. Losgutscheine können über Post-
und Postbankfilialen sowie über die Handelsketten Rewe und
dm-Drogeriemarkt verkauft werden.

b) Die Losvordrucke enthalten eingedruckte Losnummern. Die Losnummern
aller Lose bestehen aus mindestens 7 Ziffern. Maßgebliches Kriterium für
den Gewinnanspruch sind die Endziffern derjenigen Losnummer, die der
Aktion Mensch im Rahmen der Zahlungsabwicklung übermittelt wird.
Losnummern, die Druckfehler (z.B. Fehldrucke, Doppeldrucke,
unvollständige Drucke) aufweisen, sind ungültig. Ein
Rückzahlungsanspruch besteht nur in Höhe des eingezahlten Betrages. Bei
der Post, den Banken und Sparkassen sollen die Losvordrucke ständig
ausliegen.

c) Der Teilnehmer hat in den Losvordrucken seine vollständige Anschrift
gut lesbar einzutragen.

d) Die Teilnahme an jeder Ziehung setzt voraus, dass das
Teilnahmeentgelt für das Los am Vortag der Ziehung per
SEPA-Lastschriftverfahren eingezogen oder -- bei Einzahlung oder
Überweisung durch den Teilnehmer -- bei der Aktion Mensch eingegangen ist
oder, bei Zahlung über Paypal oder Kreditkarte, eine Zahlungsbestätigung
vorliegt. Für Jahreslose ist der 19te Kalendertag eines jeden Monats der
Stichtag. Später eingehende Zahlungen werden in die folgende Ziehung
einbezogen. Ist bei der Losbestellung ein gewünschter Starttermin
angegeben worden, erfolgt die Teilnahme frühestens ab diesem Zeitpunkt.

e) Der SEPA-Lastschrifteneinzug erfolgt.............

ALSO: per SEPA-Lastschriftverfahren einziehen lassen!
--
GERD KOHL
***@gerko.net


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Michael Kreienberg
2015-05-31 10:26:58 UTC
Permalink
Hallo,

ich bin kein Postbankkunde, kann mir zurzeit auch nicht vorstellen einer zu
werden und sollte als Nicht-Kunde auch deswegen nicht mit deren Support in
Kontakt treten.

Die Fragestellung im Ursprungsposting ist viel allgemeiner gefasst: Mich
würde interessieren, aus welchen rechtlichen Gründen die Postbank eine
schwarze Liste von Lotteriekonten führt, Online-Überweisungen auf solche
deutschen Girokonten blockiert und vielmehr auf Beleghafte Überweisung
besteht. "Aktion Mensch" steht nur als Beispiel eines solchen Kontos.

Wenn die Postbank unter Bezugnahme von sämtlichen Lotteriekonten schreibt,
dass aus rechtlichen Gründen keine Online-Überweisung auf solche deutschen
Girokonten möglich ist, dann wohl weniger aus Rücksicht auf AGB es
jeweiligen Lotterieveranstalters.

Das Einzige was diesbezüglich plausibel sein mag ist, dass es auch
minderjährige Kunden mit Girokonto gibt (z. B. Auszubildende), die aufgrund
gesetzlicher Regelungen erst mit nach Vollendung des 18. Lebensjahres an
solchen Lotterien teilnehmen dürfen. Dann müsste die Postbank aber
vorauseilend auch andere Geschäftsvorfälle, die Volljährigkeit voraussetzen,
unterbinden (z. B. eBay), und das ist eigentlich nicht Aufgabe einer Bank,
genauso wenig wie das Zurückhalten von Überweisungsaufträgen.

MfG
Michael
Andreas Portz
2015-05-31 10:35:52 UTC
Permalink
Post by Michael Kreienberg
Die Fragestellung im Ursprungsposting ist viel allgemeiner gefasst: Mich
würde interessieren, aus welchen rechtlichen Gründen die Postbank eine
schwarze Liste von Lotteriekonten führt, Online-Überweisungen auf solche
deutschen Girokonten blockiert und vielmehr auf Beleghafte Überweisung
besteht. "Aktion Mensch" steht nur als Beispiel eines solchen Kontos.
Wegen dem im Verwendungszweck 'bestellten' Produkt: ein Los mit einer
bestimmten Gewinnnummer.
Dieses muss a) 'einzigartig', b) aus einem korrekten Nummernkreis sein.

Was meinst du, wie viele Rückabwicklungen ("Ich hatte eine falsche
Nummer angegeben, die gar nicht gezogen werden konnte, will also meinen
überwiesenen Einsatz zurück!") und Reklamationen ("Ich wollte meinen
Geburtstag, statt dieser komischen Zufallsnummer tippen, habe mit diesen
Ziffern sogar gewonnen und will nun mein Geld!") es geben würde, wenn
man nicht nur vorgedruckte und damit organisatorisch sichere Lose
beleghaft einreichen könnte, sondern einfach irgendwas in's online
banking tippt?


-Andreas
Kathinka Wenz
2015-05-31 12:01:40 UTC
Permalink
Post by Andreas Portz
Wegen dem im Verwendungszweck 'bestellten' Produkt: ein Los mit einer
bestimmten Gewinnnummer.
Dieses muss a) 'einzigartig', b) aus einem korrekten Nummernkreis sein.
Jup, das erscheint mir auch logisch und nachvollziehbar.

Der Überweisungsträger ist quasi das Los, was du kaufst und daher musst du
es auch verwenden. Dass die Postbank Online-Überweisungen sperrt, ist ein
wenig vorauseilender Gehorsam, aber für mich jetzt durchaus nachvollziehbar.

Gruß, Kathinka
Michael Kreienberg
2015-05-31 20:04:34 UTC
Permalink
Hallo,
Post by Kathinka Wenz
Der Überweisungsträger ist quasi das Los, was du kaufst und daher musst du
es auch verwenden. Dass die Postbank Online-Überweisungen sperrt, ist ein
wenig vorauseilender Gehorsam, aber für mich jetzt durchaus
nachvollziehbar.
es ist zwar nicht Aufgabe einer Bank für die korrekte Abwicklung von
Glückspielverträgen Dritter Sorge zu tragen, aber der Punkt "Vermeidung von
Rücklastschriften" mag aus pragmatischen Gründen nachvollziehbar sein. Nur,
die Postbank schreibt aus "rechtlichen Gründen" und diese gesetzliche
Verpflichtung einen Online-Überweisungsauftrag nur beleghaft auszuführen
will sich nicht erschließen.

MfG
Michael
Andreas Portz
2015-05-31 20:18:44 UTC
Permalink
Post by Michael Kreienberg
es ist zwar nicht Aufgabe einer Bank für die korrekte Abwicklung von
Glückspielverträgen Dritter Sorge zu tragen, aber der Punkt "Vermeidung von
Rücklastschriften" mag aus pragmatischen Gründen nachvollziehbar sein.
Nö, Rücklastschriften können nicht auftreten. Denn Lastschriften der
Lotterien sollten (eigentlich) korrekt erfolgen.
Erst der von dir losgethreadete Sachverhalt einer aktiven Überweisung
durch den Loskäufer kann so fehlerhaft sein, dass er rückabgewickelt
werden muss. Aber per Gutschrift/Überweisung von Lotte zu DAU, nicht
durch irgendwelches Stornos, an denen die Bank beteiligt wäre.
Post by Michael Kreienberg
Nur,
die Postbank schreibt aus "rechtlichen Gründen" und diese gesetzliche
Verpflichtung einen Online-Überweisungsauftrag nur beleghaft auszuführen
will sich nicht erschließen.
Nun, ich erwähnte so etwas doch: durch die Überweisung samt Losnummer
gibt man dem Empfänger einen definierten Vertragsinhalt vor, gegen den
der sich nicht mal (direkt) wehren kann. Ist das legal?
Er müsste fehlerhafte Vertragsangebote durch Rücküberweisungen und
sonstigen Kram wieder aktiv ausbügeln, statt - wie ein Geschäftsmann an
der Theke - einfach freundlich lächelnd zur Tür zu weisen, wenn ihm dein
Angebot nicht gefällt.


-Andreas
Tobias Schuster
2015-05-31 20:46:10 UTC
Permalink
Nur, die Postbank schreibt aus "rechtlichen Gründen" und diese
gesetzliche Verpflichtung einen Online-Überweisungsauftrag nur beleghaft
auszuführen will sich nicht erschließen.
Die Gewinnnummer ist ein Unikat, solange sie aufgedruckt ist und keiner
der uns umgebenden DAUs sie falsch abschreibt und eine mögliche Dublette
schafft.
Jetzt klar?

2
Volker Hahn
2015-06-01 05:50:06 UTC
Permalink
Post by Michael Kreienberg
die Postbank schreibt aus "rechtlichen Gründen" und diese gesetzliche
Verpflichtung einen Online-Überweisungsauftrag nur beleghaft auszuführen
will sich nicht erschließen.
Die Formulierung "aus rechtlichen Gründen" impliziert nicht eine
gesetzliche Verpflichtung. Beispiele für rechtliche Gründe wurden schon
genannt.
Marc Haber
2015-06-01 10:50:46 UTC
Permalink
Post by Volker Hahn
Post by Michael Kreienberg
die Postbank schreibt aus "rechtlichen Gründen" und diese gesetzliche
Verpflichtung einen Online-Überweisungsauftrag nur beleghaft auszuführen
will sich nicht erschließen.
Die Formulierung "aus rechtlichen Gründen" impliziert nicht eine
gesetzliche Verpflichtung. Beispiele für rechtliche Gründe wurden schon
genannt.
"aus rechtlichen Gründen" heißt üblicherweise im Klartext "wir haben
uns intern was zusammenfantasiert und werden es Dir nicht verraten,
damit Du nicht merkst wie hanebüchen unsere Argumentation ist um dir
etwas selbstverständliches verweigern zu können".

Im aktuellen Fall kann ich es allerdings sogar verstehen.

Grüße
Marc
--
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