Michael Kreienberg schrieb/wrote am/on 30.05.2015 17:58
Post by Michael Kreienbergdie Postbank schreibt in Ihrem Portal: "Bei Teilnahme einer Lotterie
nutzen Sie bitte immer das schriftliche Originalformular. Hier können
Sie aus rechtlichen Gründen keinen Online-Überweisung vornehmen." (vgl.
https://antworten.postbank.de/frage/wieso-kann-ich-keine-online-ueberweisung-auf-das-lotterie-konto-aktion-15836.html).
Das betrifft zum Beispiel "Aktion Mensch".
Welche rechtlichen Gründe zwingen die Postbank Online-Überweisungen auf
deutsche Konten von Lotterien zu blockieren und nur teuer beleghaft
anzunehmen?
https://www.aktion-mensch.de/co/am/pls/lotterie/am.controller?psession=2EE5039E2A7AC541A7D39C86ED39EA83&p_rubrik=verbraucherinformationen&p_seite=artikel_8_1&pp=J
3. Durchführung der Lotterie
a) Jede Person, die an der Lotterie teilnehmen will, muss hierfür
einen Betrag von.......
...mittels der besonders herausgegebenen Losvordrucke über die Post, ein
Bankinstitut, eine Sparkasse überweisen oder einzahlen bzw. abbuchen
lassen. Die genannten Lotteriezahlscheine und Einzugsermächtigungen sind
kostenlos bei der Post, den Bankinstituten, den Sparkassen und der
Aktion Mensch erhältlich. Sie werden auch per Post übersandt oder in
Zeitschriften beigelegt. Auf dem Kontoauszug des Auftraggebers erscheint
bei Abbuchung die zwölfstellige Losnummer. Die Losbestellung und den
Auftrag zur Abbuchung des Teilnahmebeitrags von seinem Bank- oder
Kreditkartenkonto kann der Loskäufer der Aktion Mensch auch telefonisch,
schriftlich oder per Internet erteilen. Losgutscheine können über Post-
und Postbankfilialen sowie über die Handelsketten Rewe und
dm-Drogeriemarkt verkauft werden.
b) Die Losvordrucke enthalten eingedruckte Losnummern. Die Losnummern
aller Lose bestehen aus mindestens 7 Ziffern. Maßgebliches Kriterium für
den Gewinnanspruch sind die Endziffern derjenigen Losnummer, die der
Aktion Mensch im Rahmen der Zahlungsabwicklung übermittelt wird.
Losnummern, die Druckfehler (z.B. Fehldrucke, Doppeldrucke,
unvollständige Drucke) aufweisen, sind ungültig. Ein
Rückzahlungsanspruch besteht nur in Höhe des eingezahlten Betrages. Bei
der Post, den Banken und Sparkassen sollen die Losvordrucke ständig
ausliegen.
c) Der Teilnehmer hat in den Losvordrucken seine vollständige Anschrift
gut lesbar einzutragen.
d) Die Teilnahme an jeder Ziehung setzt voraus, dass das
Teilnahmeentgelt für das Los am Vortag der Ziehung per
SEPA-Lastschriftverfahren eingezogen oder -- bei Einzahlung oder
Überweisung durch den Teilnehmer -- bei der Aktion Mensch eingegangen ist
oder, bei Zahlung über Paypal oder Kreditkarte, eine Zahlungsbestätigung
vorliegt. Für Jahreslose ist der 19te Kalendertag eines jeden Monats der
Stichtag. Später eingehende Zahlungen werden in die folgende Ziehung
einbezogen. Ist bei der Losbestellung ein gewünschter Starttermin
angegeben worden, erfolgt die Teilnahme frühestens ab diesem Zeitpunkt.
e) Der SEPA-Lastschrifteneinzug erfolgt.............
ALSO: per SEPA-Lastschriftverfahren einziehen lassen!
--
GERD KOHL
***@gerko.net
*** Wichtig - Important ***
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(bei Antwort unbedingt "LOESCHDAS" aus meiner E-Mail-Adresse loeschen)
(to reply please remove "LOESCHDAS" from my e-mail-address)
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