Post by Christian BartschPost by Ludger AverborgPost by Matthias FrankSollten sie keine Weisung erteilen werden automatisch die Bonusaktien
für Sie bezogen"
Häh?
Und wenn du dich nicht rührst hast du demnächst mehr Aktien im Depot und weniger
Geld auf dem Konto.
Ist aber etwas ungewöhnlich, oder? Meine DepotbNk hat bei fehlender Weisung
IIRC die Bezugsrechte jeweils verkauft oder nichts gemacht, ist schon
länger her.
Aber ohne Kundenweisung dessen Konto belasten und den Bezug ausüben? Sehr
seltsam.
Nun, es ist ja auch ein wenig anders:
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Aufgrund Ihres Aktienbestandes per 11.04.2013 abends, werden wir Ihnen
Bezugsrechte (ISIN ES06139009E5) im Verhältnis 1:1 in ihr Wertpapierdepot
einbuchen.
Für die Verwendung der Bezugsrechte werden Ihnen folgende Optionen
angeboten:
1.) "Verkauf" der Bezugsrechte an Banco Santander S.A. zu einem Preis von
EUR 0,15 (abzüglich 21% Quellensteuer)
2.) "Verkauf" der Anrechte an der Börse (abzüglich aller anfallenden
Gebühren, ohne Quellensteuerabzug)
3.) Ausübung der Bezugsrechte im Verhältnis 34:1 in die Gattung
ES0113902177. (Ein Bezug ist nur für ein Vielfaches des
Bezugsverhältnisses möglich. Evtl. verbleibende Bezugsrechte werden durch
uns über die Börse verkauft.)
4.) Individuelle Bezugsweisung unter Angabe der Anzahl an Bezugsrechten,
die Sie börslich zu- oder verkaufen möchten.
Die Bezugsrechte werden vom 12.04.2013 bis zum 26.04.2013 an der Börse in
Madrid gehandelt. Ein Überbezug ist nicht möglich.
[...]
Ohne Ihre Weisung bis zu diesem Termin erhalten Sie automatisch Option 3.
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Das heißt: Bei Nichtstun bekommst du für je 34 Aktien noch eine dazu.
Kostenlos. (Oder auch abzgl., je nach Bedingungen Deines Depotführers, zB
5,- oder 10,- Euro Gebühr.)
Option 1 kostet spanische Steuer ( + deutsche)
Option 2 kostet NUR deutsche Steuer.
Ein anderes Thema ist, wie DEINE Bank bei der Einbuchung der Bezugsrechte
mit der STEUER verfährt. MEINE, (SBroker), hat bei derartigen Aktionen in
der Vergangenheit für den Wert der Bezugsrechte Kap.Ertr.Steuer&Soli
errechnet und abgeführt. Darüber bin ich mit SBroker zZ in Streit -- denn
bei Verkauf der neuen Aktien würde nochmals(!) Steuer auf einen evtl.
Kursgewinn abgeführt ...
-> EStG §20/2 und BMF-Schreiben, Rz 111/112. Da ist etwas irgendwie faul;
betrifft aber NUR die Steuer.
Ich habe dazu auch den Herrn Eduard Oswald, "meinen" Abgeordneten und
Bundestagsvize angemailt - da kommt aber nix zurück.
Heinz